Erbausschlagung bei Minderjährigen wenn Vater sich weigert?

4 Antworten

deine mutter muss sofort einen antrag auf erbausschlagung stellen. den übergibt sie mit begründung ans familiengericht um die unterschrift des vaters sofort ersetzen zu lassen. das kann sich von ein paar wochen bis zu mehreren monaten hinziehen. ein anwalt könnte auch von vorteil sein.

auch kann dieser anwalt darauf antworten geben, inwieweit anzeigen gegen den vater von sinn sind. manchmal hilft auch ein gang zur polizei. immerhin handelt der vater willkürlich, absichtlich und gegen das "kindeswohl". deine mutter muss sich beeilen, sie hat keine zeit mehr oder nicht viel.

Anzeigen kannst Du ihn nicht.

Aber ihr könnt bei Gericht einen Eilantrag stellen, dass die Mutter ohne sein Einverständnis das Erbe ablehnen kann.

Versäumen die Eltern die Erbausschlagung, so haften Kinder nur mit 
ihrem Vermögen, das bei Eintritt der Volljährigkeit vorhanden ist 
(§ 1629a). Vorher kann man von Dir auch kein Geld verlangen, da Du ja nicht selber über die Erbschaft entscheiden konntest. Ersatzweise könnten die Gläubiger aber womöglich Deine Eltern (Sorgeberechtigte) belasten. Da kenne ich mich nicht so aus, aber gerade Banken sind da wie Terrier. Die lassen nichts unversucht

Du solltest also schauen, das Du am 18. Geburtstag keine Vermögenswerte hast und nur Eigentum an unpfändbaren Gegenständen.

Was definieren die denn unter Eigentum an unpfändbaren Gegenständen? 

Ich besitze zum Beispiel (logisch) n Handy aber das brauche ich ja. Mein PC ist auch wichtig weil ich den zwangsweise für die schule benötige und der Rest an teuren Sachen gehört meiner Mutter...

dann solltest du das mit deiner Mutter über das Erbschaftsgericht abklären lassen. bzw. Familiengericht