Erbe ausgeschlagen - Entscheidung Familiengericht steht noch aus

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Erst einmal ist unklar, was du überhaupt willst. Du meinst, du hättest für die Alleinerbin, deine Tochter, die Erbschaft ausgeschlagen. Darauf meinst du aber, dass du die Mietwohnung (Der Oma?) kündigen willst, was nur ein Erbe kann. Das Familiengericht muss hier die Ausschlagung genehmigen. Wenn die Ausschlagung wirtschaftlich nachteilig für das Kind wäre, wird es keine Zustimmung geben. Ebenso wenn du keine Nachweise über die angegeben Verschuldung führen kannst.

In diesem Fall musst du als gesetzliche Vertreterin deiner Tochter einen Erbschein beantragen, mit dem sie sich als Erbe legitimieren und Rechtsgeschäfte, wie Kündigungen, vornehmen kann.

Ich habe fast den Verdacht, dass Du bei der Ausschlagung einen Fehler gemacht hast. Soweit mir bekannt ist, muss die Erbfolge eingehalten werden. Danach müsstest Du ja wohl auch irgendwo in der Erbfolge auftauchen, oder?

Ich selbst habe mal ein Erbe ausgeschlagen, dabei musste ich dies auch für meinen minderjährigen Sohn machen. Nur für meinen Sohn hätte ich das Erbe nicht ausschlagen können.

Um zu verhindern, dass tatsächlich im kommenden Monat kein Vermögen mehr vorhanden ist, solltest Du beim Familiengericht/Vormundschaftsgericht die Einsetzung eines Verwalters beantragen. Dieser ist dann auch ohne Erbschein etc. berechtigt, bestehende Verträge zu kündigen, um eine Verschuldung zu verhindern. Diese Aufgaben kann man Dir als Angehörige auch übertragen, obwohl das sicherlich keine dankbare Aufgabe sein wird. Häufig gibt es in größeren Städten sogar eine Dienststelle, die insbesondere Haushaltsauflösungen etc. macht.

Achja, man kann ein Erbe auch ausschlagen, wenn keine Anzeichen einer Verschuldung vorliegen.

Das Erbe ist im Moment beim Amtsgericht ausgeschlagen, weil wir nicht wissen ob ein positiver Nachlass überhaupt vorhanden ist. Das Familiengericht ist zuständig, da meine Tochter noch minderjährig ist. Die Dame des Familiengerichtes hat mir heute sehr deutlich am Telefon gemacht, dass wenn ich nicht nachweisen kann, dass ich das Erbe für mein Kind auf Grund Schulden durchführe, das Familiengericht nicht zustimmt. Meine Angst die nun besteht, deswegen auch die Frage Kündigung aller möglichen Verträge und ich meine das kann ich auf Grund einer Verwaltungssache tun, denn dies ist kein Eingriff in das Erbe. Was ist, wenn das Familiengericht erst im Juli oder später sich rührt und den Beschluss fasst, dann sine alle möglichen Dienstleistungen weitergelaufen und meine Tochter muss dann hierfür gerade stehen. Ich kann dann zwar Widerspruch einlegen aber das schafft mir ja den Kram nicht vom Bein. Wenn ich aber nun alles kündige auch die Wohnung und gebe der Vermieterin den Schlüssen und nun viel Spaß damit, muss sie sich mit dem Nachlassverwalter einigen und ich/wir sind raus. Aber kann ich das, wenn ich noch gar keinen Beschluss über meinen Antrag habe?

Ich bin jetzt ziemlich erstaunt. Mein Ex und ich haben für meinen minderjährigen Sohn im letzen Jahr auch das Erbe ausgeschlagen und da war vom Familiengericht weit und breit nichts zu sehen.....

@StupidGirl

Das verwundert mich jetzt doch sehr. Meine Tochter hat vor 5 Jahren ihren Vater schon verloren, auch da ging nichts ohne Familiengericht. Jetzt ist sie 16Jahre und wird sogar eingeladen zur Anhörung. Beim Tod des Papas ging alles ruck zuck, allerdings waren vor ihr bereits zwei in der Erbfolge die bereits ausgeschlagen hatten. Ich denke, da nun niemand da ist außer sie, ist es so kompliziert. Ich meine aber, daß es Ausnahmen gibt, allerdings weiß ich nicht mehr welche.

Das Familiengericht muss die Ausschlagung immer dann genehmigen, wenn die Erbschaft direkt an das Kind anfällt und nicht erst durch Ausschlagung des sorgeberechtigten Elternteils. Deswegen kann es zu Abweichungen bei der Genehmigungsbedürftigkeit kommen.

Wieso mischt das Familiengericht da mit?