Unterlagen für für den Notar bei Erbsachen
In meiner Familie ist vor wenigen Tagen ein Todesfall eingetreten(Bruder)
Ich habe vor ein Erbe auszuschlagen,meine Frage wäre ab wann muss ich tätig werden,da es ein 6 wöchige Frist gibt,und welche Unterlagen muss ich zum Notar mitnehmen,zur Zeit habe ich noch keine Unterlagen wie Sterbeurkunde.
2 Antworten
Zunächst einmal: Mein Beileid zum Tod Deines Bruders.
Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem bekannt ist, dass der Erbfall eingetreten ist. Erbberechtigt sind zuerst seine Abkömmlinge und die Ehefrau. Ist er kinderlos und unverheiratet, erben Eure Eltern. Nur wenn ein Elternteil vorverstorben ist oder die Erbschaft von den genannten Erben ebenfalls ausgeschlagen wurde, sind die Geschwister erbberechtigt.
Zusatzfrage,ab wann habe ich offiziell Kenntnis von der Erbberechtigung,werde ich vom Amtsgerich automatisch angeschrieben?
Nein - in der Regel wirst Du nicht offiziell informiert bzw. nur, wenn Du Kosten z. B. für die Beerdigung zahlen muss.
Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem Sie 1) Kenntnis von dem Erbfall und 2) Kenntnis von Ihrer gesetzlichen oder testamentarischen Berfung zum Erben bzw. Miterben erhalten haben. Sie müssen nicht zwingend einen Notar zur Abgabe der Ausschlagungserklärung aufsuchen, sondern können diese Erklärung auch gegenüber dem Nachlassgericht abgeben. Das ist ausdrücklich so in § 1945 BGB geregelt. Suchen Sie das Nachlassgericht mit Ihrem Personalausweis und Ihrer Geburtsurkunde (oder Familienstammbuch) auf und b itten Sie dort um Entgegennahme Ihrer Ausschlagungserklärung. Ich gehe davon aus, dass das auch kostengünstiger ist, als über den Notar. Vorsorglich sollten Sie auch eine Sterbeurkunde Ihres Bruders mitnehmen, es sei denn, Sie seien vom Nachlassgericht schon über Ihre Erbfolge informiert worden.