Haus umbauen Erbe Rechte?

9 Antworten

B und der Sohn des A brauchen sich nur über den Preis des Hälfteanteils des B an der Immobilie zu einigen, einen Notar zu beauftragen, den Kaufvertrag zu entwerfen und zu protokollieren, sowie diesen Vertrag sodann dem Grundbuchamt (und dem Finanzamt) einzureichen. Sodann hat der Sohn des B den Kaufbetrag an B zu zahlen (evtl. über den Notar Zug um Zug gegen Eintragung des Eigentums-übergangs im Grundbuch). Schließlich wird das Finanzamt noch die Grunderwerbssteuer festsetzen, die B zu zahlen hat. Wenn der Kaufpreis auffallend vom Marktwert der Immobilie nach unten abweichen sollte, könnte das Finanzamt die Frage prüfen, ob hier eine Teilschenkung vorliegt und Schenkungssteuer anfallen könnte. Dem kann - am besten ein Steuerberater - damit begegnen, dass der Minderbetrag dem Renovierungsbedarf für das Haus entspreche, es sich bei dem Kaufpreis also um den Marktwert unter Berücksichtigung des Renovierungsbedarfs handele. Wenn das alles geschehen ist, sind A und sein Sohn die gemeinsamen Eigentümer der Immobilie, B ist völlig raus und hat dann mit dem weiteren Schicksal der Immobilie nicht mehr zu tun. Die Notargebühren wird wohl der Sohn des A übernehmen müpssen, weil er ja der eigentliche Interessent an dem Geschäft ist.

Ich versteh den Sachverhalt leider überhaupt nicht.

A & B sind 50/50 Besitzer des Hauses.

Ein Verwandter des A ist Bewohner des Hauses, möchte renovieren, A stimmt und willigt eine Zahlung ein. B ist dagegen und möchte nicht zahlen.

Wessen Hälfte sollte der Verwandte des A (VdA) kaufen können / wollen / müssen?

Option 1: Der VdA kauft die Hälfte des A, der Fall bleibt gleich und es ändert sich nichts

Option 2: Der VdA kauft die Hälfte des B und kommt für die Renovierung auf. Fertig.

Hey,

innerhalb der Familie kannst Du etwas günstiger verkaufen. Aber wenn Du zu weit vom üblichen Marktpreis weg bist, kommt das Finanzamt und sagt "es werden die üblichen Steuern fällig".

Bei einem Haus kann ich nur dazu raten mit einem Steuerberater zu reden. Evtl. Steuerberater mit Spezialisierung für Erbrecht (wobei das Erbe wohl schon geklärt ist?).

Der Vorteil beim Steuerberater ist, dass der auch mit dem Finanzamt "verhandeln" kann. Keine Ahnung wie man das als Privatperson machen soll.

Laß dich bei einem Steuerberater vorher genau beraten was auch die Kosten für den Steuerberater angeht. Die werden nach Listen bezahlt.

Gruß

lesterb42  20.04.2022, 08:25
Aber wenn Du zu weit vom üblichen Marktpreis weg bist, kommt das Finanzamt und sagt "es werden die üblichen Steuern fällig"
Der Vorteil beim Steuerberater ist, dass der auch mit dem Finanzamt "verhandeln" kann.

2 x großer Unsinn. Wo hast du das her?

AldoradoXYZ  20.04.2022, 09:31
@lesterb42

Persönliche Erfahrung

Gruß

lesterb42  20.04.2022, 09:46
@AldoradoXYZ

Alles durcheinander gebracht.

AldoradoXYZ  20.04.2022, 09:48
@lesterb42

Zum größten Teil analysiert.

Gruß

hilflos99  21.04.2022, 08:44

alles falsch

AldoradoXYZ  21.04.2022, 09:14
@hilflos99

Du bist fehlinformiert, darum bist Du auch hilflos. Geh zum Experten.

Gruß

A + B bilden zusammen eine sog. Erbengemeinschaft!

Angenommen das Haus ist 300.000,- EUR wert.

A möchte das Haus gerne alleine besitzen und B ist sowieso lieber in Spanien.

Dann könnte A die Hälfte von B erwerben, indem er B auszahlt.

A müsste also ab B 150.000,- EUR zahlen.

In der Praxis würde A sich das Geld von seiner Bank leihen.

Ist deine Frage damit beantwortet?

anonymo3286life 
Fragesteller
 21.04.2022, 07:52

Nicht ganz, Danke für die Antwort aber wäre das Haus günstiger wenn das renovieren schon so viel kostet wie die Hälfte des Hauses ?

heurekaforyou  22.04.2022, 20:54
@anonymo3286life

Einer Investition (Renovierung) müsste B zustimmen.

B will nicht investieren - aber verkaufen.

wäre das Haus günstiger wenn das renovieren schon so viel kostet wie die Hälfte des Hauses ?

Nein. Wenn das Haus dermaßen aufwendig saniert werden muss, wäre natürlich auch der Wert und somit der Kaufpreis entsprechend niedriger als eine renovierte Immobilie, was sich bei den Gebühren für den Notar bemerkbar macht.

Beim Verkauft wird immer der aktuelle Wert einer Immobilie berücksichtigt.

Eine gute Orientierungshilfe zur Rechtslage findest du hier:

https://www.mcmakler.de/verkaufen/erbengemeinschaft-haus?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=SDSA_0001&utm_term=&utm_content=&tp_cid=8249853767&tp_agid=105424920390&tp_kw=&tp_mt=&tp_adid=550304457973&tp_nw=g&tp_pos=&tp_loc=9061132&tp_dev=c&tp_devmod=&tp_pl=&tp_tg=&tp_lp=https://www.mcmakler.de/verkaufen/erbengemeinschaft-haus&tp_channel=DE_MCM_SEA_LG_GOOGLE_NB&gclid=EAIaIQobChMI_o_2s6So9wIVzdvVCh3qIgLMEAAYAiAAEgKX_fD_BwE

hilflos99  21.04.2022, 08:44

A will aber nicht kaufen sondern der Sohn

heurekaforyou  22.04.2022, 20:33
@hilflos99

B kann seinen Erbteil auch an den Sohn verkaufen. In diesem Fall würde der Sohn von A in die Erbengemeinschaft eintreten. In der Regel trägt der Käufer allerdings auch die Kosten für den Notar.

A kann B das Erbe auszahlen. Preis ist dann Verhandlungssache. B muß dann aus dem Grundbuch gestrichen werden und das ganze wird natürlich noteriell abgewickelt.