Ist eine Ausgleichszahlung an Geschwister verpflichtend?

Was ist denn mit euren Eltern ? Wohnen die mietfrei und wenn ja wie soll das für deinen Bruder laufen ? Er trägt alle Erhaltungskosten vom Erdgeschoss und hat nichts davon .

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Unsere Eltern wohnen auf Lebenszeit Mietfrei. Die Instandhaltungskosten tragen meine Eltern und ich.

6 Antworten

Der einzige der hier vielleicht was dazu sagen will - ist das Finanzamt. Kommt auf den Wert der Halbanteile und den späteren Wert der MEA an.

Du und dein Bruder seid aktuell Eigentümer zu je 1/2. Eine WEG mit nur 2 Parteien- führt zwangsläufig dazu, dass der mit der Mehrheit über spätere Reparaturen entscheidet.

Da die Eltern hier "nur" wohnungsberechtigt sind - lastend später auf dem MEA des Bruders - warum sollen sie sich finanziell an den Umbaukosten beteiligen? Das Geld wäre nach dem letztversterbenden Elternteil- sofern dann noch vorhanden- Erbmasse zu je 1/2.

Die Kosten sollten entsprechend den späteren MEA aufgeteilt werden - zwischen dir und dem Bruder. So würde ich persönlich es zumindest wollen.

Auf den Wertausgleich verzichten- wenn du im Haus wohnst - hast du ziemlich sicher auch mehr "Dienstleistungen" zu erbringen.

Da du so einen Umbau vermutlich nicht aus der Portokasse bezahlst- auf wessen späteren MEA geht die Grundschuld, wer haftet für das Darlehen?

Teilungserklärung: sofern dein Bruder später nicht einzieht- wird er vermieten oder verkaufen, Garten entsprechend zum Sondereigentum machen, Parkplätze, Kellerräume nicht vergessen.

Auch die Versorgungsleitungen bereits so planen, dass auch nach Mietrecht eine saubere Nebenkostenabrechnung erstellt werden kann.

Überlegen, ob man den jeweiligen Verkauf des MEA an die Zustimmung des anderen bindet.

Der Notar beurkundet so wie ihr es ihm vorgebt.

Da Du nur gemeinsam mit deinem, Bruder Maßnahmen im Haus treffen kannst. weil ihr gemeinsame Eigentümer zu je 1/2 sein werdet , kommt es hier einzig und allein darauf an, was ihr beide verabredet über die Gestaltung, die Kostentragung und über die Rechtsverhältnisse. Hier könnte also in Frage kommen, dass ihr beide den von dir geplanten Ausbau "beschließt", du die Übernahme der dafür entstehenden Kosten zugestehst und ihr - das wäre rechtlich vielleicht die sinnvollste Lösung - Wohnungseigentum begründet und die Eigentumsverhältnisse nach den Wohnflächen festlegt. Das würde freilich bedeuten, dass dein Bruder prozentual einen geringeren Anteil am Gesamteigentum erhalten würde als du, dass aber andererseits dann die Eigentumsverhältnisse an den beiden Wohnungen klar getrennt sein würden: Du bist Allein-Eigentümer der mit dem Neubau vergrößerten Wohnung I und dein Bruder ist Alleineigentümer der Wohnung II. Da das alles notariell beurkundet werden müsste, solltest du bzw. ihr von vorn herein die Beratung durch den Notar in Anspruch nehmen.

Gesetzlich gibt es da keine Vorgaben, ihr könnt euch im Innenverhältnis einigen. Und das wäre auch im Interesse aller gut, wenn ihr später ggf. dort auch gemeinsam wohnen werdet.

theoretisch könnt ihr es so regeln! praktisch würde ich aber eine professionelle wertermittlung durchführen lassen....teilungserklärung mit zwei unabhängigen zugängen und den mietwert der eltern feststellen! was heute noch easy ist...kann einem morgen schon um die ohren fliegen!

Natürlich dürft ihr euch da im Innenverhältnis einigen, aber ich kenne deinen Bruder nicht, um zu beurteilen, wie toll er das finden würde, wenn er jetzt so benachteiligt werden soll...