Goldarmbänder am flughafen beschlagnahmt, was kommt jetzt noch auf einen zu?
Hallo zusammen. Eine bekannte von mir ist letzte Woche aus dem türkeiurlaub gekommen. Am flughafen dann hat manihre fünf goldarmreifen gesehen und sie angehalten. Die armreifen hat sie schon mehr als 10jahre und trägt diese auch sehr oft. Ich denke mal, da sie durch den grünen Kanal gegangen ist Wurde sie angehalten. Daraufhin Wurde alles untersucht und die goldreifen hat der Zoll behalten, da sie ja noch im Koffer ein goldgeschenk für Enkel drin hatte. Was kommt jetzt noch auf einen zu bzw.Wie lange dauert das??
5 Antworten
Hört sich komisch an, wo genau ist das passiert? Waren es auch offizielle Mitarbeiter oder Leute, die sich dafür nur ausgegeben haben?
Wenn sie nicht einwandfrei beweisen kann, dass sie die Bänder schon auf der Hinreise dabei hatte, muss sie Strafe bezahlen und es wird eine Anzeige gegen sie geschrieben.
tja selber schuld würde ich mal sagen. Wer öfters fliegt weiß so etwas.Hätte sie den Goldschmuck angemeldet, wäre vermutlich gar nichts passiert (je nach Wert natürlich) aber so muss sie evt. noch mit einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung rechnen.
Das der Schmuck bereits 10 Jahre in ihrem Besitz ist, das ist doch eine gängige Ausrede, darüber lacht jeder Zöllner. Dumm auch, das dann zusätzlich noch ein Goldgeschenk für den Enkel im Koffer gefunden wurde...
lies auch:
http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2013/y67_goldschmuck.html
Jagebe dir recht. Habe gerade erfahren, dass die armbänder Ca.100g wiegen zusammen. Weiss einer vlt wieviel da auf einen zukommt??
keine Ahnung. kommt drauf an wie der Goldpreis zur Zeit ist, dann die Gebühren usw.......
Infoseite :
Entscheidend für den Zoll ist der Kaufpreis, nicht der Warenwert
Oftmals wird in der Türkei gekaufter Schmuck zu deutlich überteuerten Preisen eingekauft. Dies ist in gewisser Weise doppelt ärgerlich, denn der Zoll bzw. die Einfuhrumsatzsteuer richten sich nach dem tatsächlichen Kaufpreis, nicht nach dem Warenwert. Erst wenn sich Händler und Käufer im Nachgang auf einen reduzierten Kaufpreis einigen, kann dies ggf. auch gegenüber den Zollbehörden geltend gemacht werden. Wir raten in solchen Fällen zur Beratung durch einen Anwalt.
http://www.kanzlei-gencer.de/st_schmuckkauf-zollbestimmungen.html
Jetzt muss sie beweisen das sie die Dinger schon besitzt (vor Reise antritt). Wenn sie das nicht starfzoll
Dürfen die das überhaupt?
In du