Goldarmbänder am flughafen beschlagnahmt, was kommt jetzt noch auf einen zu?

5 Antworten

Hört sich komisch an, wo genau ist das passiert? Waren es auch offizielle Mitarbeiter oder Leute, die sich dafür nur ausgegeben haben?

rosememo 
Fragesteller
 20.08.2015, 17:20

In du

rosememo 
Fragesteller
 20.08.2015, 17:25
@Ifosil

Oh sorry....ich meinte in Düsseldorf

Ifosil  20.08.2015, 17:47
@rosememo

Sprich, sie hat den Schmuck im Ausland gekauft und der deutsche Zoll hat diesen eingezogen? Gab es vielleicht plagiatsverdacht?

Wenn sie nicht einwandfrei beweisen kann, dass sie die Bänder schon auf der Hinreise dabei hatte, muss sie Strafe bezahlen und es wird eine Anzeige gegen sie geschrieben.

tja selber schuld würde ich mal sagen. Wer öfters fliegt weiß so etwas.Hätte sie den Goldschmuck angemeldet, wäre vermutlich gar nichts passiert (je nach Wert natürlich) aber so muss sie evt. noch mit einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung rechnen. 

Das der Schmuck bereits 10 Jahre in ihrem Besitz ist, das ist doch eine gängige Ausrede, darüber lacht jeder Zöllner. Dumm auch, das dann zusätzlich noch ein Goldgeschenk für den Enkel im Koffer gefunden wurde...

lies auch:

http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2013/y67_goldschmuck.html

rosememo 
Fragesteller
 20.08.2015, 17:19

Jagebe dir recht. Habe gerade erfahren, dass die armbänder Ca.100g wiegen zusammen. Weiss einer vlt wieviel da auf einen zukommt??

adventuredog  21.08.2015, 09:44
@rosememo

keine Ahnung. kommt drauf an wie der Goldpreis zur Zeit ist, dann die Gebühren usw.......

Infoseite :

Entscheidend für den Zoll ist der Kaufpreis, nicht der Warenwert

Oftmals wird in der Türkei gekaufter Schmuck zu deutlich überteuerten Preisen eingekauft. Dies ist in gewisser Weise doppelt ärgerlich, denn der Zoll bzw. die Einfuhrumsatzsteuer richten sich nach dem tatsächlichen Kaufpreis, nicht nach dem Warenwert. Erst wenn sich Händler und Käufer im Nachgang auf einen reduzierten Kaufpreis einigen, kann dies ggf. auch gegenüber den Zollbehörden geltend gemacht werden. Wir raten in solchen Fällen zur Beratung durch einen Anwalt.

http://www.kanzlei-gencer.de/st_schmuckkauf-zollbestimmungen.html

Jetzt muss sie beweisen das sie die Dinger schon besitzt (vor Reise antritt). Wenn sie das nicht starfzoll

Dürfen die das überhaupt?