Go Kart Schaden - wer haftet?

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das hängt von verschiedenen umständen ab.

2 wesentlche beispiele:

  • auf jeder cartbahn gibt es regelungen, die klar ausdrücken was generell verboten ist. entsteht ein schaden aufgrund eines verstoßes gegen die bestehenden regelungen, wird der kunde "zur kasse gebeten". das fällt unter mutwilligkeit oder auch leichtfertig in kauf genommen.

  • entsteht ein schaden trotz einhaltung und berücksichtigung bestehender regelungen, dann trägt die versicherung des betreibers den schaden

@Steffdangry,

aus Ihrer Frage geht nicht hervor, wie der Sachverhalt tatsächlich war.

Handelte es sich um einen Schaden auf einer gewerblich betriebenen Kart-Bahn? Der Cart dürfte dann auch nicht zulassungspflichtig gewesen sein, sondern durfte nur auf dieser Bahn gefahren werden. Dann ist das eher das Risiko des Kart-Bahn-Betreibers, für das er ja auch ein Entgelt verlangt.

Der Fahrer sollte aber in jedem Fall seine Privathaftpflichtversicherung informieren, die die Ansprüche ggf. klärt, abwehrt und eventuell begleicht. Wenn er eine gute PHV hat, sind Schäden versichert, "...die verursacht werden durch den Gebrauch von ... nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeugen ... ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit."

Falls sich der Fahrer diesen Kart privat oder von einer Firma ausgeliehen oder gemietet hat, ist zu klären:

War der Kart zulassungspflichtig für den öffentlichen Straßenverkehr? Dann besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die für verursachten Schaden an Dritten aufkommt. Der Schaden am Fahrzeug selber wird nur durch eine Vollkaskoversicherung gedeckt.

Besteht letztere nicht, ist noch zu klären, was wurde vertraglich vereinbart? Besteht eine vertragliche Haftung, wenn ja, in welcher Höhe (Selbstbeteiligung)?

Wenn nichts vereinbart war, z.B. auch unter Freunden, dann wird es sehr schwierig. Die PHV zahlt in keinem Fall (Benzinklausel). Die Beteiligten werden sich dann den Schaden wohl in irgendeiner Weise teilen müssen.

Struckischreck

Bei einem Schaden von 10.000 € gehe ich von einem motorgetriebenen Go-Kart aus. Auf einer professionellen Bahn zahlst du ja Eintritt, also Nutzugsgeld. Für eine Versicherung ist der Betreiber verantwortlich. Das muss er eben mit seinen Eintrittspreisen kalkulieren. Wenn du eine private Haftpflichtversicherungs hast, wird diese für dich den unberechtigten Schadensanspruch abwehren. Zahlen wird sie natürlich nichts, aber auch du brauchst nicht zu zahlen.. Es sei denn, du hättest absichtlich einen Unfall provoziert. Dann allerdings kommst du um eine Zahlung nicht herum.

Sowas ist normalerweise in der Hausordnung geregelt und wird vor der Fahrt nochmal gesagt bzw. steht auf dem gekauften Ticket (war jedenfalls bei mir immer so) und es hieß eigentlich immer: im Falle eines Schadens am Fahrzeug oder der Rennbahn haftet der Fahrer

Es gibt versicherungen (Haftpflicht) die auch schäden an geliehnen/gemieteten Sachen übernehmen! auch von Motorisierten Go-carts! es ist daher abhänig wie die Kondition deines Versicherers entpsrechend dem abgeschloßenem Tarif sich darstellen.

Die haftpflicht whert unberechtigte ansprüche ab wie bereits gesagt, kommt 4es also zum Strteithall hast du einen Passiven schutz deiner Haftpflicht Versicherung

die sache ist aber auch hier nicht genau beschrieben (wie immer -.-) daher kann man nicht sagen wer wofür genau haftet.