GmbH zahlt Rechnung nicht

7 Antworten

Wenn die Sachlage wirklich so eindeutig ist, wie du es geschildert hast, und der Geschäftsführer die Forderung sogar schriftlich anerkannt hat, dauert das Verfahren sicher keine 2 Jahre. Die Richter wollen ihre Verfahren schließlich auch schnell vom Tisch haben. Außerdem besteht ja vielleicht die Chance, dass der Geschäftsführer dir Forderung gerichtlich anerkennt oder ein Vergleich geschlossen werden kann.

Hermie2010 
Fragesteller
 15.07.2013, 12:20

Ja, klingt nett, aber hast Du damit Erfahrung? Das Ding geht ja erstmal unbesehen ans Gericht ohne dass ich irgendetwas schildern könnte.

Ascira  15.07.2013, 12:32
@Hermie2010

Mit Mahnsachen nicht, da es ja elektronisch läuft. Aber in deinem Fall müsste es ja ein streitiges Verfahren geben. Ich arbeite selbst bei Gericht, also habe ich ein wenig Erfahrung damit. Ich bin zwar noch in der Ausbildung, aber in einigen Monaten fertig. Beim Arbeitsgericht wird der Ablauf nicht viel anders sein, als beim Zivilgericht. Der Richter wird dich also auffordern, deine Forderung zu begründen, sobald der Widerspruch vorliegt. Dann hast du alle Möglichkeiten deine Sicht der Dinge vorzutragen. Dein Anwalt wird dir dabei helfen.

Nichts desto Trotz würde ich das Mahnverfahren durchziehen und den Titel erwerben. So hast du zumindest die Rechtsgrundlage eine Pfändung durchführen zu lassen. Das geht eigentlich sehr schnell. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und anschliessende Verhandlung sollte bei eindeutiger Rechtslage binnen kürzester Zeit durchgehen. Du hast ja genug "goodwill" gezeigt und bist auf deinen Forderungen bislang sitzengeblieben. Daher würde ich jetzt eine härtere Gangart einschlagen.

Hermie2010 
Fragesteller
 15.07.2013, 11:31

Aber wenn der Schuldern dem Mahnbescheid widerspricht, dann geht es doch automatisch nur über das Amtsgericht weiter, oder nicht? Vielleicht habe ich Deine Antwort falsch verstanden.

Klimalyge  15.07.2013, 11:32
@Hermie2010

ja, das sollst du ja tun, er sagt eigentlich, dass er guter dinge ist, dass es schneller geht, als die von dir beschworenen 2 jahre

Hermie2010 
Fragesteller
 15.07.2013, 11:34
@Hermie2010

Ich wollte nochmal sagen: Was ich gemacht habe: Ich habe einen Mahnbescheid über das Amtsgericht zustellen lassen. Da kann dann der Schuldner entweder die Mahnung anerkennen oder als nicht-gerechtfertigt zurückweisen. Er hat die Mahnung zurückgewiesen. Für die Mahnung an sich habe ich ca. 150 € bezahlt. Das Amtsgericht hat mir dann geschrieben, dass ich die Sache jetzt ans Amtsgericht weiterleiten kann. Um das Verfahren zu starten, muss ich aber erstmal ca. 1000 € an das Amtsgericht zahlen. Soweit der Stand.

kevin1905  15.07.2013, 14:53
@Hermie2010

Bei der Forderungshöhe müsste die erstinstanzliche Zuständigkeit jedoch beim Landgericht liegen.

Erkundige Dich mal bei einem Anwalt, ob Du anstatt der Firma nicht den Geschäftsführer anklagen kannst. Wenn er nicht zahlen kann, hast Du aber einen Titel, der 30 Jahre lang gilt und kannst das Geld dann immer wieder einfordern in diesen 30 Jahren.

Ascira  15.07.2013, 12:39

Das dürfte schwer werden, da die GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Und ich bin nicht sicher, ob die Haftung des Geschäftsführers nach 43 HGB besteht

Ascira  15.07.2013, 13:26
@Ascira

Mein Fehler, ich meine das GmbHG, nicht das HGB. Komme immer durcheinander :P

Hi, so wie du die Sache schilderst würde ich mich umgehend an einen Anwalt wenden. Dieser Geschäftsführer scheint sich nur um die Zahlung drücken zu wollen. Also, pack alle Unterlagen zusammen und nix wie zum Anwalt. Wichtig ist die schriftliche Bestätigung über die Schuld. Klar, das Verfahren kann dauern.....aber was ist die Alternative? ....genau keine! Also, mach dich auf die Socken und lass dich nicht länger hinhalten. Grüße

Dir bleibt nichts anderes als die Klage um dein Geld wiederzusehen.

Eventuell ist hier strafrechtlich ein Betrug auszumachen, dazu müsste es aber Anhaltspunkte geben, dass die GmbH nie die Absicht hatte dich zu entlohnen.