Muß ein Geschäftsführer zwingend in der GmbH angestellt sein?

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"Als Geschäftsführer bin ich ja sowieso selbständig und von der Versicherungspflicht befreit" - Wie kommst du darauf?

Der Geschäftsführer ist angestelltes Organ der GmbH. Als Gesellschafter der GmbH bist du "Selbstständig". Und soweit ich informiert bin, kann man einen Geschäftsführer auch nicht frei beruflich beschäftigen. Es gibt jedoch eine Grenze, besitzt ein Geschäftsführer der GmbH. 50 % der Stimmanteile der GmbH ist er grundsätzlich selbständig - besitzt er weniger ist er grundsätzlich Angestellter - aber hier kann es zu Ausnahmen kommen

Ergänzend dazu vielleicht noch: "Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine langjährige Rechtsprechung aufgegeben, wonach GmbH-Geschäftsführer immer angestellt und weisungsgebunden waren. Ein selbstständiger Unternehmer, der auf dem Markt auftritt, kann gleichzeitig als selbstständiger Mitarbeiter die Geschäftsführung einer GmbH übernehmen. (Aktenzeichen: V R 29/03). Die Folge: Er kann bei seinen Honorarrechnungen die Umsatzsteuer ausweisen.

Die Voraussetzungen: Der Unternehmer muss auch für andere Auftraggeber arbeiten, sonst handelt es sich um eine Scheinselbstständigkeit. Der Arbeitsvertrag mit der GmbH muss einen Punkt enthalten, wonach der Unternehmer frei entscheiden kann, also nie an Weisungen der GmbH gebunden ist. Der Vertrag schließt Ansprüche auf Urlaub, Sozialleistungen und Vergütung im Krankheitsfall aus."

Wo sonst? Er ist immerhin gegenüber Steuerbehörden, den Krankenkassen und auch sonst der, der für den Laden die volle Verantwortung, auch für den Mist, den seine Erfüllungsgehilfen fabrizieren, tragen muß! Schön blöde, wenn er sich da nicht um den Laden kümmert, für dessen Fehlführung er unter Umständen sogar in den Bau geht!

Als Geschäftsführer bin ich ja sowieso selbständig und von der Versicherungspflicht befreit

Sagt wer ??!??!?

da hast du ein wenig was durcheinandergebracht also in einer GmbH können die Eigentümer gleichzeitig Geschäftsführer sein der Vorteil ist das sie sich Gehalt überweisen können und als Einkommen aus Kapital und Lohnsteuerpflichtiger arbeit steuervorteile abschöpfen können. aber eine GmbH kann auch jemanden anders völlig fremden als Angestellten geschäftsführer einstellen. Versicherungsplfichtig sind beide Geschäftsführer! und Selbstständig wie gesagt ist ein Kann nach Var.1 und kein Muss vgl.Var2 Als Gesellschafter(Eigentümer einer gmbH) hat er die oberste weisungsbefugnis z.b. kann er auch die ganze Firma auflösen oder Grund und Boden der GmbH veräußern was ein angestellter Geschäftsführer normalerweise nicht kann weil diese regulär nur PROKURA hat !

Soweit ich weiß, ist ein Geschäftsführer zwangsläufig Angestellter, da er per Definition nicht die Anforderungen an ein freies Beschäftigungsverhältnis erfüllen kann.

(Insofern ist man als Geschäftsführer auch nicht selbstständig, sondern lediglich von der Versicherungspflicht befreit - dies aber nur, wenn man auch Mehrheitsgesellschafter der GmbH ist).

Gruß Ragnar