GmbH-Buchführung/ Bilder Abbo Shuttestock Images aus New York
Hallo Community,
ich mache für eine GmbH die Buchführung (SKR04). Jetzt hat einer der Geschäftsführer bei shutterstock images, New York, online eine art "Nutzungsrecht" für Bilder gekauft. Diese Bilder werden für die eigene GmbH Homepage verwendet.
Kann ich diesen Kauf dann auf das Konto Repräsentationskosten buchen? Und muss ich diesen Kauf mit Vorsteuer buchen oder nicht? Eine Steuer wurde hier nicht ausgewiesen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen? Wenn etwas unklar ist, dann bitte fragen :) Danke
Gruß Yvonne
3 Antworten
Hallo,
naja gekauft wurde ein Recht "Nutzung von Bildern". Damit ist das vergleichbar mit anderen Rechten (Softwarenutzung, etc ...). Also muss es als immaterielles Wirtschaftsgut veranlagt werden.
Oder es war ein einmaliger Kauf (Es wurde nur das Recht an einigen wenigen Bilder einmalig erworben), dann ist es direkter Aufwand und dann würden die Repräsentationskosten schon stimmen.
Gruß
das ist ein einmaliger Kauf gewesen. Es handelt sich hierbei nur um 35,-€.
"Es handelt sich hierbei nur um 35,-€."
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Warum sagst du das nicht gleich. Natürlich ist das Nutzungsrecht Anlagevermögen, aber das ist jeder Bleistift und jede Büroklammer auch.
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Also, die Aufwendungen gehen in die Kosten (#6600 beispielsweise) und die Umsatzsteuer/Vorsteuer nach § 13b wird halt von Hand gebucht.
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Das kann DATEV nämlich nicht.
d.h. ich muss den online Kauf von diesen Bildern für die Homepage,trotzdem mit 19% USt einbuchen, obwohl keine Steuer auf der Rechnugn ausgewiesen ist?
Wenn keine MwSt. gezahlt wurde (Ausland) kann auch keine abgeführt werden. Die Bildrechte buchst Du in das gleiche Konto wie den Rest der Web-Präsenz (z.B. Webspace, Programmierer) (also Werbe- oder Repräsentationskosten)