Glaubwürdigkeit vor dem Gericht

7 Antworten

Trenne Dich von dem Gedanken, daß Glaubwürdigkeit immer etwas mit Wahrheit oder vorherigen Aussagen zu tun haben muß.

Entscheidend allein ist der Sachverhalt, daß eine Aussage nachvollziehbar sein muß. Ist sie also stimmig im Gesamtablauf einer Handlung, kann auch von Glaubwürdigkeit gesprochen werden.

Es gibt ganz interessante Studien die "Glaubwürdigkeit" von Zeugen betreffend. Selbige sind in mancher Hinsicht erschreckend !

MfG.

Die Justizia hat verbundene Augen - schon bemerkt?

sunheart 
Fragesteller
 29.08.2011, 22:29

aber der Richter kann doch nicht auf solche Lügengeschichten reinfallen, das ist doch total schlimm!

so isses

Da gilt es die genaueren Umstände und die Hintergründe zu erfragen.

  1. Warum hat eine Person andere Angaben gemacht als vor Gericht?

  2. Wie sehr ist sie bei der Befragung durch die Polizei befangen gewesen, wurde Druck ausgeübt ... oder haben diese Angaben auf einem Missverständnis, einem Irrtum beruht?

  3. Außerdem ist es durchaus im Rahmen des Normalen ... dass jemand im "ersten Schock" etwas nicht weiß, was ihm dann später wieder einfällt.

Das alles muss vor Gericht geklärt werden ... und der Anwalt des durch diese Aussagen Betroffenen muss diesen Zeugen die entsprechenen Fragen stelllen ... und das Gericht, repräsentiert durch den Richter ... muss die Fakten gegeneinander aufwiegen und miteinander vergleichen und prüfen ... und dann wird entschieden, wie glaubwürdig ein Zeuge ist ... oder sein kann.

Und es gibt nie nur einen Zeugen ... wenn zumindest ein Zeuge geladen wird, dann ist der Angeklagte der zweite Zeuge (in eigener Sache) und wird ebenfalls zu dem Fall befragt und seine Glaubwürdigkeit wird ebenfalls geprüft und eingeschätzt.

Es hat ja schon seinen Grund, daß in der Gerichtsverhandlung die Zeugen nicht mitbekommen, was der Angeklagte zur Sache ausgesagt hat. Damit sollen nämlich genau solche Sachen vermieden werden.

Es ist gar nicht so einfach, in einer Gerichtsverhandlung glaubwürdig zu lügen. Dazu kommt, daß die allermeisten Unwahrheiten total nebensächlich sind, weil sie bei der Sachaufklärung keine Rolle spielen. Und weil es ab und zu Menschen gibt, die vor Gericht überzeugend lügen können, ist das mit empfindlichen Strafen bedroht, damit noch eine ziemliche Abschreckung da ist. Und mehr kann man dann ja nun wirklich nicht tun.

sunheart 
Fragesteller
 29.08.2011, 23:20

die jenige die da gelogen hat ist dummerweise erst zwölf und kann für ihre lügen auch nicht bestraft werden

Schlauerfuchs  30.08.2011, 00:03
@sunheart

Ja, das ist ein Problem den unter 18 wird man nicht bestraft und unter 14 kann man nicht bestraft werden , so kann man leider nur in die nächste Instanz gehen und irgendwie , vielleicht mit einem Gutachten die Glaubwürdigkeit der Zeugin erschüttern.