Glasbruch in Mietwohnung - Und jetzt?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie muss ich weitervorgehen? Meiner Hausverwaltung sage ich heute noch bescheid. Was habe ich zu erwarten? Muss ich das selbst zahlen? Ich telefoniere auch noch mit der Versicherung, um zu fragen ob ich dagegen versichert bin.

Du musst umgehend den Mangel melden, dazu bist Du sogar laut BGB verpflichtet, am besten so:

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].


Wenn Du den Mangel nicht verursacht hast, muss der Vermieter zahlen und nicht Deine Versicherung.

Allerdings frage ich mich, warum Du den Blumentopf überhaupt erwähnst?

Ist das Fenster durch einen Windstoß gegen gegen Topf geknallt? Dann wäre es natürlich Dein verschulden.

Wenn es einfach nur "knack" gemacht hat, könnte die Scheibe unter Spannung eingesetzt gewesen sein, dann ist es Sache des Vermieters, den Schaden zu beheben.

Schildere der Hausverwaltung erst mal Deine Beobachtung und dann warte ab, was die dazu sagen!

Falls Du selbst eine Haftpflicht-Versicherung hast und der Vermieter stellt sich quer, dann könnte auch diese Versicherung den Schaden übernehmen.

Viel Erfolg

kim294  22.05.2013, 14:34

Die Haftpflicht zahlt den Schaden nicht. Zum einen hat der Threadstarter den Schaden nicht selbst verschuldet. Und in der Haftpflicht sind Mietsachschäden in der Mietwohnung zwar meist mit abgedeckt, Glasschäden hiervon aber ausgeschlossen. Dafür benötigt man eine Glasbruchversicherung, die man meist gegen Zuschlag in der Hausratversicherung einschließen kann.

Hmm .... Ich würde mir jemanden suchen , der ne Haftpflichtversicherung hat , die auch Glas abdeckt . Dem könnte das ja dann passiert sein ;-) ansonsten musst du das wohl selber zahlen , es sei denn die Fenster sind schon uralt . Dann lässt der Vermieter vielleicht mit sich reden .

altermann58  22.05.2013, 09:44

;-) na, so direkt zum Versicherungsbetrug aufrufen, ist wohl nicht im Sinn des Fragestellers...

andrea1887  22.05.2013, 11:53
@altermann58

Ich weiß ich weiß ........ Ist normal auch nicht meine Art , aber so eine Scheibe ist ganz schön teuer und mal ehrlich , man zahlt viel Kohle für Versicherungen und wann braucht man die schon mal ..... Weiß ehrlich gesagt aber nicht , ob ich mich das trauen würde . Ne Freundin von mir hat das mal mit ihrem Handy gemacht . Ich hätte wahrscheinlich ein schlechtes Gewissen . Vergiss einfach , was ich geschrieben hab ;-)

Der Riss koennte durch Spannung im Glas entstanden sein.Wenn die Hausverwaltung das nicht selbst bezahlt,deine Versicherungen durchsehen,ob Mietsachschaeden versichert sind.Wenn nicht,bei Prvathaftpflicht nachfragen. LG gadus

Erst mal ganz ruhig bleiben. Verwaltung informieren ist schon mal der erste und richtige Schritt. Aber nicht nur mündlich, sondern auch nachweisbar schriftlich z. B. per Einwurfeinschreiben.

Wie schon geschrieben, so eine Glasscheibe kann auch durch Spannung reißen.

In erster Linie greift hier die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Zahlen müßtest Du das nur wenn Du den Schaden verursacht hast.