Gilt es als Körperverletzung wenn man als Frau einem Mann in die Eier tritt?

20 Antworten

Ja, natürlich ist das Körperverletzung! Nur je nach Situation kann es natürlich auch Notwehr sein, Körperverletzung im gegenseitigen Einverständnis (beim SM beispielsweise, wenn beide dem zustimmen) oder fahrlässige Körperverletzung (wenn Du ganz blöd ausrutscht und in seinen Kronjuwelen landest)

Wenn der gute Herr Verletzungen dadurch erlitten hat, durchaus, da für Deine Freundin keine Notwehr bestand.

Sie hat Recht. Du solltest besser "Nein" sagen. Das ist nicht strafbar. Außerdem gibt es unter Menschen Umgangsformen, die das Zusammenleben erleichtern können.

Was verstehst du nicht an den Antworten, da kommt nix anderes. Das ist und bleibt eine KV; wird bei Anzeige geahndet. Straftat.

klar ist das Körperverletzung, du hättest einfach "Nein" sagen müssen und dann wäre es wahrscheinlich geklärt