Ich habe mein Auto privat verkauft Käufer reklamiert nun einen Mangel, wer ist hier im Recht?

13 Antworten

Wenn Ihr den Mustervertrag von mobile.de genutzt habt, dann ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Umkehr dieses Ausschlusses ist nur möglich, wenn er Dir nachweist, dass Du die "Mängel" kanntest. Dies ist im Regelfall nur sehr schwer möglich.

Wenn Ihr dagegen den Mustervertrag nicht verwendet habt und auch keinen anderweitigen Gewährleistungsausschluss vereinbart habt, dann hat der Käufer grundsätzlich einen Gewährleistungsanspruch gem. § 439 Abs. 1 BGB gegen Dich, auch bei privaten Autokäufen. Einen generellen Ausschluss der Gewährleistung bei Autokäufen von privat gibt es nicht.

Vorausgesetzt, dass es keinen Gewährleistungsausschluss gibt, kann der Käufer von Dir verlangen, dass Du Mängel reparierst. Er kann allerdings nicht verlangen, dass Du die Kosten einer Reparatur übernimmst. Ein Selbstvornahmerecht gibt es im Kaufvertragsrecht nicht! Daher musst Du - selbst wenn es keinen Ausschluss gibt und die Fehler tatsächlich als Mängel einzustufen sind - die Kosten nicht übernehmen.

Handelt es sich bei den Fehlern tatsächlich nur um Verschleiß, dann spricht sogar viel dafür, dass gar kein Mangel im Sinne von § 434 BGB vorliegt. Dann könnte der Käufer gar keine Ansprüche gegen Dich geltend machen! Selbst wenn es sich um Mängel handeln sollte, kann der Käufer nicht ohne Weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wie Du siehst bist Du in einer ziemlich komfortablen Situation. Der Käufer muss Dir beweisen, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft war. Er muss Dir zudem eine Frist zur Nachbesserung setzen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.

Ich rate Dir allerdings dringend davon ab, den Käufer auf die Rechtslage aufmerksam zu machen. Lass ihn das Auto reparieren. Dann kann er weder die Kosten ersetzt verlangen, noch dich zur Reparatur auffordern.

Das kommt darauf an, was ihr vertraglich vereinbart habt.

Bei Verträgen unter Verbrauchern kann eine Gewährleistung prinzipiell ausgeschlossen werden, z.B. mit dem Zusatz "gekauft wie gesehen."

Vielleicht hilft dir diese Link:
http://www.jurarat.de/gekauft-wie-gesehen-aus-rechtlicher-hinsicht

(Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, sondern spielgelt lediglich meine Meinung wider)


Das kommt auf den abgeschlossenen Kaufvertrag an, wurde von dir die Sachmängelhaftung wirksam im Kaufvertrag ausgeschlossen ?

Wenn ja dann hast Du schon mal einen Vorteil.

du hast einen Kaufvertrag mit Datum und am besten mit Uhrzeit - das zur Zulassungsstelle und auch zur Versicherung. 

für versteckte Mängel wo du keine Ahnung hast kannst du nicht verantwortlich gemacht werden. Der Käufer hat sich das Auto angesehen und mitgenommen. 

eine beliebte Masche um nachträglich Geld zu machen. 

Man verkauft kein Auto ohne Abmeldung - dann passiert das nicht.

Sämtliche Mängel und der Ausschluss der Mängelhaftung muss explizit im Kaufvertrag vermerkt sein, sonst ist er als Verkäufer haftbar zu machen.

@peterobm

darin ist die sachmängelhaftung dann ausgeschlossen. einseitig abgefahrere reifen hätte der käufer da erkennen müssen. das ist ja nun zu sehen wenn man sich das ansieht.

der käufer will da evtl. nur noch mal am preis "nachverhandeln".

Das ist so, wie du es schreibst, falsch. Bei Privatverkäufen kann eine Gewährleistung unter bestimmten Umständen ausgeschlossen werden. Einen "Automatismus" dafür, wie du ihn beschreibst, gibt es nicht!

Hier nochmal ein Link, in dem die Sachlage relativ gut erklärt wird.

http://www.jurarat.de/gekauft-wie-gesehen-aus-rechtlicher-hinsicht

Ja wir haben vertraglich festgelegt das am 20.07 abgemeldet werden muss und wann das Auto übergeben wurde mit Uhrzeit, 

Hast Du die Haftung nicht ausgeschlossen?

Was genau steht im Vertrag?

Ungleich abgefahrene Reifen sieht man direkt, die kann man hinterher nicht reklamieren. Oder war er sehbehindert?:)

Das hätte er bei der Besichtung tun müssen.

Ich lese gerade, du hast Sachmängel eh ausgeschlossen, von daher würde ich dem gelassen entgegensehen.