gilt der Anspruch auf Mütterrente auch für EU Rentner?

3 Antworten

Das ist kein zusätzlicher Anspruch.

Die Grundrente wird auf einer höheren Basis errechnet. Die EU-Rente ist eine Ableitung dieser Rente.

Da aber für die EU-Rente sowieso die Zeit bis zum 60. Lebensjahr mit dem persönlichen Durchschnitt gerechnet wurde, kann es sein, dass sich an der Summe nichts ändert.

Lissa  31.05.2014, 17:58

Das stimmt so nicht. Für Bestandsrentner gibt es eine pauschale Erhöhung der Rente durch die zusätzlichen Entgeltpunkte für das zweite Jahr der Kindererziehung.

Hallo angi54,

in den Medien ist zwar immer von der "Mütterrente" die Rede, so etwas gibt es aber nicht. Tatsächlich erhalten Eltern für ihre vor 1992 geborenen Kinder jetzt 2 anstatt ein Jahr Kindererziehungszeiten anerkannt.

Wenn bei der EU-Rente bereits Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt worden sind, bekommst der Rentner einen pauschalen Brutto-Zuschlag von 28,61 € pro Kind monatlich ab 01.07.2014. In den neuen Bundesländern ist es etwas weniger.

Grüße

hallo,

ja.

beste Grüße

Dickie59