Gilt das probejahr für eine Wohnung vom Jobcenter mit dem partner auch wenn man Schwanger ist und der Partner der Vater des Kindes ist?

3 Antworten

Wenn der werdende Kindsvater mit in der Wohnung lebt,dann ist davon auszugehen das er von Anfang an eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit dir bilden möchte,spätestens ab dem Mutterschutz ( 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ) würde euch das Jobcenter automatisch als BG - ansehen !

Du könntest es zumindest versuchen,wenn du noch nicht so weit bist,dann müsstest du ihn als Bewohner deines Haushalts und nicht als Mitglied deiner BG - angeben,dann abwarten was als Antwort vom Jobcenter kommt.

Es bliebe dann der schriftliche Widerspruch und die kostenlose Klage vor dem Sozialgericht,sollte der Bescheid nicht so ausfallen wie gewünscht.

es gibt kein probejahr vom jobcenter. wenn ihr zusammenzieht seit ihr eine bedarfsgemeinschaft von anfang an.

Soweit ich das gerade weiß..........

Schwangere Mutter & Vater des zukünftigen Kindes = Nichts mit Probewohnen.