Gilt bei defektem Kameraglas am Samsung Galaxy s6 die Garantie?

3 Antworten

Das ist eine Reparatur im unteren zweistelligen Bereich. 

Wenn noch Garantie auf dem Handy ist unbedigt beim Vertragshändler reparieren lassen, da sonst die komplette  Garantie erlöschen kann.

Sollte sich das als Spannungsriss herrausstellen wird es sogar im Rahmen der Garantie ausgetauscht.

Also zunächst musst Du Garantie und Gewärleistung unterscheiden.

Gesetzlich geregelt ist im BGB die Gewärleistung, die dir als Endverbrauchter gegenüber gewerblichen Verkäufern, 6 Monate Zeit einräumt Verdeckte Mängel, die bereits beim Kauf bestanden haben zu rügen und den Verkäufer verpflichtet diese zu beheben. Wohlbemerkt den Verkäufer, nicht den Hersteller. In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber der Einfachheit halber davon aus, dass es sich um einen Mangel handelt, der bereits beim Kauf bestanden hat. Es sei denn, es handelt sich um einen Defekt der offensichtlich erst später entstanden ist. 

Ein zerbrochenes Kameraglas hättest Du beim Kauf sicher bemerkt, es ist wohl erst später kaputt gegangen und hat, wie Du schon richtig vermutest mit Gewärleistung nichts zu tun.

Weitere 18 Monate, also insgesammt bis zu 2 Jahre nach dem Kauf ist der Verkäufer weiterhin zur Gewärleistung verpflichtet, jedoch gilt nach über 6 Monaten die Beweislastumkehr. Du als Verbraucher musst nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat.

Etwas ganz anderes ist eine Garantie. Garantieren kann sowohl der Verkäufer, als auch der Hersteller alles mögliche und er kann diese Garantie an Bedingungen knüpfen. Was also genau unter die Garantie fällt, geht ausschließlich aus den Unterlagen hervor, mit denen dir eine Garantie ausgesprochen wurde. Das einzige was bei der Garantie gesetzlich geregelt ist, ist dass sich Hersteller bwz. Verkäufer an das halten müssen was sie garantiert, also versprochen, haben.

nein. das wird die Garantie nicht übernehmen ... ist ja kein Fehler vom Gerät sondern der Handhabung