Gibt es moralische Werte beim Erben?
Seit rund 15 Jahren wohne ich mit meiner Familie mit meiner Mutter zusammen in einem gemeinsamen Haus. Dieses Haus gehörte- in diesem Glauben wurde ich die ganzen Jahre über gelassen - meiner Mutter (Witwe). Seit 1999 pflege ich nun meine - mittlerweile 82jährige- Mutter, die nach mehreren Ops Stomaträger ist und mitterweile im Rollstuhl sitzt und 3 mal wöchentlich an der Dyalyse hängt. Wir sind eigentlich 3 Kinder, wobei sich meine ältere Schwester seit rund 15 Jahren garnicht mehr um unsere Mutter kümmert. Mein älterer Bruder brachte ab und zu mal Mineralwasser oder Milch vorbei und nach max. 10 Minuten ging er wieder. Wie gesagt, ich bin die Pflegeperson und mein ganzes Leben wird nach den Bedürfnissen meiner pflegebedürftigen Mutter ausgerichtet. Nun verstarb völlig unerwartet im Juli 2008 mein Bruder. Er war zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet und hat 2 uneheliche Söhne. Wir ich nun am Nachlassgericht erfuhr, hat Mutter vor rund 15 Jahren alles Hab und Gut meinem Bruder geschenkt. In dieser Urkunde vom Notar steht auch geschrieben was er hätte dafür alles tun müssen, bezogen auf die Pflege unserer Mutter. Von diesen Pflichten hat er zu keiner Zeit auch nur eine erfüllt. Nun erben wir zu dritt: Mutter, Schwester und ich. Meine Schwester hatte rund 20 Jahren keinen Kontakt zu unserem Bruder. Gibt es da evtl. eine moralische Pflicht zu verzichten? Vielen Dank für Infos!
9 Antworten
Nach spätestens 10 Jahren waren bereits alle Ansprüche gegen den Bruder erloschen! Da Ihnen von der Mutter auch zu keiner Zeit das Haus gegen die von Ihnen übernommene Pflegeleistung in Aussicht gestellt wurde, gehen Sie, so traurig das ist, nach 15 Jahren absolut leer aus! Ihr Bruder könnte von Ihnen eine Nutzungsentschädigung für die Zeit verlangen, in der Sie das Haus kostenlos genutzt haben. Sie könnten im Gegezug auf die Pflege der Mutter hinweisen und so versuchen diesen Anspruch des Bruders zu neutralisieren. Das könnte aber in einem Gerichtverfahren in Zweifel gezogen werden.
Wenn es um Geld geht, vergessen viele die Moral!
Erwarte nicht zu viel Dankbarkeit.
Sprich mit deiner Schwester.
Leider ist es so!
Langsam, hat der verstorbene nicht 2 uneheliche Söhne? Diese erben doch zuerst.
genau swallowtail... so ist das auch. letztendlich erben die Schwestern gar nix
nein. Du übergibst auch keine moralische Pflicht etwas zu bekommen, wenn du dich um jemanden kümmerst. bei solch Sachen ist klar vorher die Front zu klären.ich tue was für dich, was bekomme ich dafür. In Hoffnung zu leben es könnte ja mal was abspringen ist einfach nur dumm. es hätte auch so kommen können das deine Mutter steinalt wird, oder so krank das die Hütte mal ganz für die Pflege draufgeht... und beim Erben gillt... jeder ist sich selbst der Nächste!
außerdem erben zuerst mal die Söhne deines Bruders... unehelich oder nicht die sind gleichberechtigt wie eheliche Kinder!
Sicher, dass die Soehne deines Bruders nicht auch erben, evtl. sogar noch vor euch?
Das ist eine leider zu typische Situation - eines der Geschwister reisst sich ein Bein aus, steht aber, wenn kein Testatment hinterlassen wurde, keinen deut besser da als die anderen.
Die Schenkung hat deine Mutter zu verantworten - sie wird sagen muessen, was sie mit dieser praktischen Enterbung ihrer Toechter bezweckte. Immerhin kommt so wenigstens ein Teil zurueck und vielleicht koennt ihr ja vereinbaren, dass eure Mutter dich nun zum Alleinerben einsetzt, dann bekaemst du zumindest ihr Drittel irgendwann (so spaet wie moeglich!) als quasi-Anerkennung der Pflege.
Wenn's ums liebe Geld geht, dann merkt man meist, dass man manches besser vorher per Vertrag geregelt haette...
PS - Wenn die Schenkung an Bedingungen geknuepft war - gab es auch Folgen fuer Nichterfuellung dieser Bedingungen?
wenn die Bedingung festgehalten wurde... wenn aber nicht. ich glaube ers erben die Söhne... warum sollten sie es nicht bekommen?
Davon kannst Du leider nicht ausgehen, daß in jedem Menschen soviel Moral steckt und es auch durch die Handlung bewiesen wird. Suche Dir b ei einem Anwalt Hilfe und laß Dich erstmal beraten wie Du Dich verhalten sollst. Einem Anwalt ein Mandat zu übertragen kannst Du dir immer noch vorbehalten sollte Deine Schwester auf ihren Anteil bestehen.
Hallo! Danke an alle, die ihre Meinung dazu abgegeben haben! Ich denke meine Mutter soll einfach mal mit meiner Schwester telefonieren. Dann werden wir ja sehen wie sich die Sache entwickelt. Vielen Dank nochmals für die Tips!