Gibt es moralische Werte beim Erben?

9 Antworten

Nach spätestens 10 Jahren waren bereits alle Ansprüche gegen den Bruder erloschen! Da Ihnen von der Mutter auch zu keiner Zeit das Haus gegen die von Ihnen übernommene Pflegeleistung in Aussicht gestellt wurde, gehen Sie, so traurig das ist, nach 15 Jahren absolut leer aus! Ihr Bruder könnte von Ihnen eine Nutzungsentschädigung für die Zeit verlangen, in der Sie das Haus kostenlos genutzt haben. Sie könnten im Gegezug auf die Pflege der Mutter hinweisen und so versuchen diesen Anspruch des Bruders zu neutralisieren. Das könnte aber in einem Gerichtverfahren in Zweifel gezogen werden.

Wenn es um Geld geht, vergessen viele die Moral!

Erwarte nicht zu viel Dankbarkeit.

Sprich mit deiner Schwester.

Leider ist es so!

ollemama 
Fragesteller
 11.03.2010, 16:23

Hallo! Danke an alle, die ihre Meinung dazu abgegeben haben! Ich denke meine Mutter soll einfach mal mit meiner Schwester telefonieren. Dann werden wir ja sehen wie sich die Sache entwickelt. Vielen Dank nochmals für die Tips!

swallowtail  11.03.2010, 16:24
@ollemama

Langsam, hat der verstorbene nicht 2 uneheliche Söhne? Diese erben doch zuerst.

Buegelfee  11.03.2010, 16:27
@swallowtail

genau swallowtail... so ist das auch. letztendlich erben die Schwestern gar nix

nein. Du übergibst auch keine moralische Pflicht etwas zu bekommen, wenn du dich um jemanden kümmerst. bei solch Sachen ist klar vorher die Front zu klären.ich tue was für dich, was bekomme ich dafür. In Hoffnung zu leben es könnte ja mal was abspringen ist einfach nur dumm. es hätte auch so kommen können das deine Mutter steinalt wird, oder so krank das die Hütte mal ganz für die Pflege draufgeht... und beim Erben gillt... jeder ist sich selbst der Nächste!

Buegelfee  11.03.2010, 16:25

außerdem erben zuerst mal die Söhne deines Bruders... unehelich oder nicht die sind gleichberechtigt wie eheliche Kinder!

Sicher, dass die Soehne deines Bruders nicht auch erben, evtl. sogar noch vor euch?

Das ist eine leider zu typische Situation - eines der Geschwister reisst sich ein Bein aus, steht aber, wenn kein Testatment hinterlassen wurde, keinen deut besser da als die anderen.

Die Schenkung hat deine Mutter zu verantworten - sie wird sagen muessen, was sie mit dieser praktischen Enterbung ihrer Toechter bezweckte. Immerhin kommt so wenigstens ein Teil zurueck und vielleicht koennt ihr ja vereinbaren, dass eure Mutter dich nun zum Alleinerben einsetzt, dann bekaemst du zumindest ihr Drittel irgendwann (so spaet wie moeglich!) als quasi-Anerkennung der Pflege.

Wenn's ums liebe Geld geht, dann merkt man meist, dass man manches besser vorher per Vertrag geregelt haette...

PS - Wenn die Schenkung an Bedingungen geknuepft war - gab es auch Folgen fuer Nichterfuellung dieser Bedingungen?

Buegelfee  11.03.2010, 16:29

wenn die Bedingung festgehalten wurde... wenn aber nicht. ich glaube ers erben die Söhne... warum sollten sie es nicht bekommen?

Davon kannst Du leider nicht ausgehen, daß in jedem Menschen soviel Moral steckt und es auch durch die Handlung bewiesen wird. Suche Dir b ei einem Anwalt Hilfe und laß Dich erstmal beraten wie Du Dich verhalten sollst. Einem Anwalt ein Mandat zu übertragen kannst Du dir immer noch vorbehalten sollte Deine Schwester auf ihren Anteil bestehen.