Erbverzicht zugunsten Mutter

8 Antworten

Ausschlagen zugunsten der Mutter müßte schon möglich sein.Aber deine Schwester ist dir gegenüber nicht erberechtigt.Gegenüber deiner Mutter allerdings schon.Das heißt,wenn deine Mutter deinen Erbteil erhält und sie verstirbt,dann bekommt deine Schwester einen Pflichteil.Behältst du das Erbe und dir passiert etwas,bekommt deine Schwester nichts (vorausgesetzt du machst ein Testament in welchem du deine Mutter oder wen auch immer als Erben einsetzt).Ich würde das Erbe annehmen es gut und sicher anlegen und wenn du deine Mutter finanziell unterstützen willst,dann kannst du ihr ja Geld zustecken.Handelt es sich nicht um Geld,sondern etwa um ein Haus,dann richtest du deiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht ein.Wenn es so kommen sollte,daß sowohl du als auch deine Mutter versterben und deine Schwester als einzige Erbin bleibt (du möchtest ja unbedingt verhindern,daß sie etwas bekommt),da kannst du folgendermaßen vorsorgen.Wenn du verheiratet bist und Kinder hast erben ohnehin erst mal Kinder und Ehefrau.Hast du Kinder,bist aber nicht mit der Mutter verheiratet,sind die Kinder dennoch erbberechtigt.In diesem Fall bekommt Frau Schwester also auch nichts.Hast du keine Kinder und auch keine Partnerin an die du vererben kannst,dann kannst du eine Person deines Vertrauens als Erben einsetzen und deine Schwester geht ebenfalls leer aus.Verstirbst du vor deiner Mutter kannst du das so machen:Du vererbst das Geld an eine Vertrauensperson,mit der Auflage,daß das Geld gut und sicher angelegt wird und deine Mutter monatlich einen bestimmten Betrag erhalten muß.Und bei einem Haus bekommt sie wie schon gesagt,lebenslanges Wohnrecht.Auf diese Weise kann deine Schwester nicht hinterrücks ans Erbe kommen.

nimm das erbe doch einfach an und gib das dann deiner mutter

du kannst deinen Anteil zu einer Schenkung an deine Mutter machen.. Ansonsten wird beim Ausschlagen wohl dein Teil auch an deine Schwester aufgeteilt

kann ich zugunsten meiner mutter das erbe ausschlagen

Nein.

meine schwester soll von meinem teil nichts bekommen.

Ihre Schweter würde ihren kompletten Teil bekommen, ihre Mutter Nichts davon.

Durch das Ausschlagen wird es so gewertet als hätten sie zum Zeitpunkt der Erbschaft nicht gelebt. Der Anteil des Ehegatten ist aber fest (25% Erbe + 25% Zugewinnausgleich). Die Kinder erben zu gleichen Teilen den Rest.

Es steht ihnen natürlich frei, die Erbschaft anzunehmen und Ihren Erbteil an Ihre Mutter zu übertragen.

Schwester natürlich.

wenn du das erbe ausschlägst, verzichtest du auf deinen erbteil und das erbe wird zwischen den beiden anderen erben aufgeteilt. ich denke, aber das du deinen erbteil auf deine mutter übertragen kannst oder so. geh zum notar oder rechtsanwalt und lass dich beraten.

es geht ja auch darum, das wenn du deinen teil deiner mutter überträgst, dieser dann in das erbe einfliesst, das du beim tod eurer mutter mit deiner schwester teilst.

ich würde schauen, es so zu schreiben, das deine mutter es nutzen kann, du aber dein recht auf das erbe nicht abgibst.