Muss ich für meinen pflegebedürftigen Bruder aufkommen?
Mein Bruder hat schwer MS und wird nächstes Jahr laut Aussagen der Ärzte zum Pflegefall.
Muss ich anteilig für seine Pflege aufkommen?
10 Antworten
Nein, definitiv nicht!
Nach § 1601 BGB sind sich nur Verwandte in gerader Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Also Eltern, Großeltern etc. Kinder, Enkel, Urenkel etc.
Geschwister zählen nicht dazu, da es sich um Verwandte in Seitenlinie handelt.
Also bei mir hat es meine Mutter, und die hat gesagt, dass es, je nach dem, wie alt du bist, und wie alt dein Bruder ist, wahrscheinlich eher an euren Eltern wäre, ihn zu pflegen...
für verbindliche Auskünfte müsstest du dich bitte an das zuständige Amt wenden. Antworten von Laien würde ich eher vorsichtig betrachten, denn was man "für richtig hält" oder für gerecht, muss nicht unbedingt dem geltenden Recht entsprechen. Ich weiß, dass Geschwister gegenseitig nicht zu Unterhalt verpflichtet sind - wie es sich aber bei Pflegebedürftigkeit verhält, weiß ich nicht.
Du kannst sicher sein, dass das auch bei Pflegebedürftigkeit gilt. Ich habe eine pflegebedürftige Schwester...
Nein - nur Eltern und Kinder werden für den Unterhalt herangezogen, Geschwister nicht.
Wenn Eure Eltern Dir vor weniger als 10 Jahren Eigentum übertragen haben, kann darauf zurückgegriffen werden.
erst die Eltern,wenn es keine mehr gibt,wird man sich an dich wenden,aber nur wenn du eine Pflegschaft hast.Ansonsten werden alle Güter deines Bruders mitverrechnet.
,wird man sich an dich wenden,aber nur wenn du eine Pflegschaft hast
So ein Quatsch...