Urheberrechte bei "Alle meine Entchen" und "Tetris" schon aufgehoben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Polepolepolska,

Nein einen Denkfehler machst du nicht in deiner rechtlichen Argumentation. Leider gibt es im Falle von Tetris eine Ergänzung.

Ich fange mal grundsätzlich an: Jedes Werk (also auch jedes Lied) hat in Deutschland ab seiner Schöpfung automatisch Urheberrechtsschutz, ohne das der irgendwo angemeldet werden müsste.

Ein "Werk" muss hierzu die "Schöpfungshöhe" erreichen. Entgegen der Meinung von BalTab ist das bei einer wiedererkennbaren Melodie unstrittig der Fall. Die Schöpfungshöhe wird von Gerichten sehr weit ausgelegt. (Selfies, schön angerichtetes Mittagessen, Memes alles urheberrechtlich geschützt)

Wie du richtig fest gestellt hast, erlischt das Urheberrecht nach §64 UrhG 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Ab dann ist die Tonfolge für jeden frei verwendbar.

(natürlich nicht jede Aufnahme sondern nur eine selbst angefertigte. Sorry, dass ich das dazu sage. Aber das haben hier bei gf schon einige zurück gefragt)

Im Falle von Alle meine Entchen darfst du das Material also problemlos verwenden. Im Falle von Tetris kommen aber leider die Bestimmungen des "Markenrechts" hinzu.

Normalerweise muss eine "Hörmarke" beim Patent und Markenamt eingetragen werden. Die Tetris Melodie ist aber in weit überdurchschnittlichem Maße wiedererkennbar, vielen Menschen bekannt und eindeutig mit dem Spiel Tetris assoziiert.

Deswegen ist sie eines der wenigen Markenzeichen, die ohne Anmeldung "Verkehrsgeltung" erlangt haben. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verkehrsgeltung.html

Normalerweise darf ein "Markenzeichen" nur in der gleichen Branche nicht verwendet werden. (Du dürftest deine Aufnahme also nicht zur Vertonung von Computer-Spielen nutzen) Bei Marken, die ohne Anmeldung die "Verkehrsgeltung" erreicht haben, ist aber das Problem, dass ja gar nicht exakt feststellbar ist, für welche Branche sie gültig sind, weil sie nicht für eine konkrete Branche angemeldet wurden.

Daraus ergeben sich ein paar Rechtsunklarheiten, die ich nicht im Detail überblicke, weil ich Urheberrechts- und kein Markenrechtsspezialist bin.

Bevor ich eine Version der Tetris-Melodie geschäftlich nutze, würde ich noch einmal einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

Polepolepolska 
Fragesteller
 04.01.2016, 12:01

Ja, das ist schon etwas verwirrend.

Ich kann mir gut vorstellen, dass es Probleme geben würde, wenn ich "Tetris" als Titel angebe. Wie sieht es aus, wenn ich den orginalen Titel "Korobeiniki" nehmen würde. Dann hätte es nichts mit der "Marke" zu tun, oder?

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort :)
Das war super hilfreich ;)

Das ist richtig./Und nein ,du hast keine Denkfehler.

bei "alle meine Entchen" kommt darüber hinaus dazu, das es überhaupt kein Urheberrecht da die dafür notwendige Schöpfungshöhe nicht gegeben ist.

Deine eigenen Aufnahmen darfst du kommerziell nutzen. Du benötigst keine Lizenz.

ThomasMorus  04.01.2016, 10:13

Ich hoffe das soll nicht heißen, dass man jegliche eigenen Aufnahmen verwenden darf, egal ob Urheberrechte an der Melodie bestehen?

LordPhantom  23.01.2016, 19:21
@ThomasMorus

Nein, natürlich nicht. Meine Aussage war nur auf die beide Lieder bezogen.

Alle meine Entchen ist auf jeden Fall Gemafrei. https://www.gemeinfreie-lieder.de/lieder/a/alle-meine-entchen/

Nach dem anderen kannst du auf der gleichen Seite suchen.

BalTab  04.01.2016, 02:42

Die Frage war nach Urheberrecht, nicht nach GEMA.Lizenz! Das sind 2 Paar Schuhe!