Gibt es im Strafrecht überhaupt Belästigung (Störung/Spam)?

2 Antworten

Nein, direkt nicht. Je nachdem wie stark die "Belästigungen" sind, kommt eventuell § 238 StGB in Betracht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html

Nur weil Du dich gestört fühlst nein, Blockieren den Kontakt und gut ist.

Ansonsten kommt StGB §238 in Betracht, da muss aber mehr vorfallen als ein / zwei Nachrichten welche dich stören.

Lalias 
Fragesteller
 09.06.2020, 08:32

Achso ok, Nachstellung greift aber nur wenn das Leben schwer beeinträchtigt wird wie 24/7 Spam z.B oder Bedrohung

Lalias 
Fragesteller
 09.06.2020, 08:33

Aber Belästigung an sich gibt es wirklich nicht oder das habe ich auch noch nie im strafrechtlichen Zusammenhang (Anzeige) gesehen und es ist ja auch nur umgangssprachlich für Störung