Strafrecht Scherz in WhatsApp Gruppe übertrieben?
Hallo, ich habe eine Vorladung der Staatsanwaltschaft bekommen, mir wird aufforderung zu straftaten vorgeworfen. Ich bin 21 und nicht vorbestraft, in der WhatsApp Gruppe habe ich öfter geschertzt, bis ich dann jetzt diese Vorladung erhalten habe. Ich habe dann natürlich nachgefragt was ich genau getan haben soll. Der Beamte erläuterte es mit dann und sagte "Sie haben in einer WhatsApp Gruppe Leute zu straftaten aufgefordert" dann hat er mit die Zitate vorgelesen welche sind "Wenn ihr im Danni einen Bullen seht schlagt ihn einen Stein ins Gesicht" und "Bullen den Kopf abschlagen". Ich habe absichtlich übertrieben damit niemand es ernst nimmt. Natürlich ist so etwas nicht lustig und ich möchte betonen das so etwas nicht gesagt (geschrieben) werden sollte. Ich habe nicht nachgedacht und einfach drauf los geschrieben. Auf Nachfrage wurde es auch als "Scherz" aufgenommen. Welche Strafe erwartet mich wenn man bedenkt das ich nicht vorbestraft bin und auch das geschriebene nicht ernst meinte. Ebenfalls beräu ich es und mach es nie wieder (habe es auch nie wieder gemacht). Bitte nur antworten und nicht eure Meinung zu der Tat denn mir ist bewusst wie dämlich so etwas ist. Die Polizei besteht schließlich aus menschen welche familie etc. Haben und auch nur ihren job verrichten. Ebenfalls ist Gewalt nie eine Lösung und sollte nur in Notfällen zum Einsatz kommen dürfen.
Es ist mit bewusst das solche "Scherze" nicht lustig sind. Es war beim erneuten Lesen mir selbst unangenehm. Leider kann ich nicht sagen was ich daran zu dieser Zeit lustig fand.
7 Antworten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft. (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Strafgesetzbuch (StGB) § 111 Öffentliche Aufforderung zu ...
https://www.gesetze-im-internet.de › stgb
Die Aussagen hast du getätigt und sie waren nicht als Scherz erkennbar. Es gibt tatsächlich Leute die genau so denken und ist daher ein Aufruf zum Mord. Kommt es zu einer Verurteilung wirst du mit Sicherheit eine Geldstrafe zu erwarten haben. Eventuell auch eine Bewährungsstrafe.
Eww, solche Aussagen sind doch kein Scherz..😤
Was auf die zu kommt ist (hoffentlich) ein Verfahren wegen Aufforderung zur Straftat. Was das wiederum nach sich ziehen kann kannst du im StGB nachlesen.
man sollte auch nicht solche "Scherze" machen
Geldstrafe wahrscheinlich
Ja das ist mit bewusst und es war auch dämlich.
das kannst Du ja möglichst glaubhaft vor Gericht aussagen, vielleicht hat jemand Mitleid, wenn Du da voller Reue angekrochen kommst ...