Gibt es für Kleidung eigentlich auch eine gesetzliche geregelte Garantie?
Soweit ich weiß gibt es für diverse Geräte aus dem Baumarkt oder Katalog eine gesetzlich vorgeschriebene Garantie von 2 Jahren. Wie aber sieht es bei Kleidung aus?
5 Antworten
Garantie ist freiwillig. Du meinst die gesetzliche Sach- und Rechtsmaengelhaftung (Gewaehrleistung). Bei dieser wird aber nicht nach verschiedenen Artikeln unterschieden. Die gilt fuer alles, was du kaufst. Auch gibt es hierbei keinerlei Ausschluesse fuer Verschleissteile oder Verbrauchsgegenstaende. Selbst fuer das beim Baecker gekaufte Kaesebroetchen gilt 2 Jahre lang die gesetzliche Sach- und Rechtsmaengelhaftung (die aber ganz allgemein nach dem 6. Monat meist nicht mehr viel wert ist).
Jetzt kommt das grosse ABER: Die gesetzliche Gewaehrleistung bezieht sich ausschliesslich auf den Zustand des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenueberganges (Uebergabe an den Kaeufer). Der Haendler haftet also nur, wenn der Kaufgegenstand bereits bei der Uebergabe einen Sach- oder Rechtsmangel hatte. Fuer spaeter - aber innerhalb der ersten 2 Jahre - auftretende Defekte haftet er nur, wenn der Kaufgegenstand bereits bei der Uebergabe eine Macke hatte, die letztendlich zum Defekt gefuehrt hat.
Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Annahme, dass ein in dieser Zeit aufgetretener Defekt bereits bei der Uebergabe zumindest im Ansatz vorhanden war. Bestreitet der Haendler dies, muss er das Gegenteil beweisen. Ab dem 7. bis einschliesslich den 24. Monat muss hingegen der Kaeufer beweisen, dass das der Mangel bereits von Anfang an bestanden hat. Beide Beweise sind in der Praxis meist nur sehr schwer zu fuehren. Grundsaetzlich muss der Kaeufer aber immer beweisen, dass ueberhaupt ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt.
So, damit kaemen wir wieder zum Kaesebroetchen. Ist das Broetchen zum Zeitpunkt der Uebergabe in Ordnung (zum unmittelbaren Verzehr geeignet), dann ist alles klar. Dass es dies einen Tag spaeter nicht mehr ist, liegt in der Natur der Sache. Ein Sachmangel wuerde hier nicht vorliegen, weil es ja zum Zeitpunkt der Uebergabe zum bestimmungsgemaessen Gebrauch - naemlich dem unmittelbaren Verzehr - geeignet war. Die Verschlechterung waere hier ausschliesslich darauf zurueckzufuehren, dass es eben nicht bestimmungsgemaess verbraucht sondern zu lange aufgehoben wurde.
Anders waere es nur, wenn der Baecker ausdruecklich zugesichert haette, dass seine Kaesebroetchen auch am 2. Tag noch frisch sind. Dann - und nur dann - laege bei einem am 2. Tag verdorbenen Kaesebroetchen tatsaechlich ein Sachmangel vor, fuer den der Baecker haften muesste.
Gruss
DerCAM
perfekte juristische Abhandlung. DH.
habe mir heute einen neuen rucksack bei decatlon gekauft... der verkäufer sagte es gäbe 2 jahre garantie darauf ... wenn bei normalen gebrauch schäden auftauchen wird der sofort ersetzt... glaube bei kleidung wird das normalerweise auch so gehandhabt... allerdings muß man nach 6 mon nachweisen das es sich um ein materialfehler handelt und nicht um ein gebrauchsfehler...
Garantie ist überhaupt nicht gesetzlich geregelt! Merke den Unterschied zu Gewährleistung... Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers! Kann länger oder kürzer oder gar nicht sein...
14 Tagen umtauschrecht!!
Es gibt in Geschäften kein Umtauschrecht, dies eine freiwillige Sache.
14 Tage Rückgaberecht besteht nur nach dem Fernabsatzgesetz, wie z.B. Käufe über das I-Net oder Telefon, bei Kauf im Laden wird ein Umtausch wenn auf Kulanz durchgeführt.
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Aber hat eh alles nichts mit der Fragestellung zu tun.
richtig
haben meines wissens keine garanti
unwissenheit schützt vor uninformiertheit wenig...
wollte nichts krasseres sagen