Gibt es eine Frist, wann eine mitvermietete Einbauküche vom Vermieter erneuert werden muss?

4 Antworten

die von w.josst genannte frist kenne ich nicht, ich zweifle sie auch an. allerdings gilt, da die küche zur mietsache gehört, dass der vermieter verpflichtet ist, diese in einem zum vertragsmäßigen gebrauch geeigneten zustand zu erhalten. dazu gehören dann alle reparaturen und instandsetzungsmaßnahmen. wenn also nun zb. die scharniere der schränke ausgeleiert sind oder die dichtung des kühlschrankes versprödet ist oder der kompressor nicht mehr richtig funktioniert, etc, dann zählt das zu den pflichten des vermieters. die geräte aber ständig auf dem neuesten stand zu halten, dazu ist er nicht verpflichtet. wenn es der mieter allerdings wünscht, (und der vermieter dazu bereit ist!)wäre das eine wertverbesserung (sprich modernisierungsmaßnahme)und 11 % des betrages jährlich und davon jeweils monatlich ein 12tel auf die miete umlegbar.

Nach 15 Jahren.

woher hast du diese frist? würde mich interessieren.

mein Freund hatte 2012 auch eine Mietwohnung auch eine Einbauküche der Einbau Kühlschrank ,war auch ein(Stromfresser).er hat eine Kühl-Gefrier-Kombination gekauft.er ist bald ausgezogen den Kühlschrank hat.er mit genommen. Eine Möglichkeit währe wenn du wenig Geld hast einfach bei WILLHABEN.AT,auch bei ZU VERSCHENKEN nach sehen.so habe ich es gemacht habe eine Küche mit Geräten gefunden sie ist 2 Jahre alt der wert von der Küche mit Geräten zirka 1.500.- Euro.wurde verschenkt ich habe wenig Geld.es währe wichtig jeden tag bei WILLHABEN .AT nach zu sehen die alte Küche in Keller oder Dachboden stellen wenn die Möglichkeit besteht ? und beim Auszug wieder austauschen.

Alles was ich bis jetzt recherchiert habe, deutet darauf hin, daß es keine Altersgrenze gibt, welche gesetzlich geltend gemacht werden kann.

Solange der Vermieter die Geräte (auch wenn es unwirtschaftlich wäre) reparieren läßt, mußt du mit der alten Küche leben.

Es geht da in diversen Foren um noch viel ältere mitvermietete Küchen, welche auch nicht erneuert werden müssen.

Du bist sogar verpflichtet, mit dem Mietgegenstand pfleglich umzugehen, sonst kann von dir Schadenersatz verlangt werden.

Am besten ist noch eine gütliche Aussprache mit dem Vermieter. Eine Möglichkeit, wenn Geld vorhanden ist, einfach die Küche auf eigene Kosten einrichten und die alte in den Keller stellen und beim Auszug wieder austauschen.

Gruß fourseasons!