Gibt es eine Vollmacht für geschiedene um für Kinder ein Konto zu eröffnen?

3 Antworten

Nein, auch Geschiedene die ein gemeinsames Sorgerecht haben müssen beide unterschreiben.

Zugriff kann nicht eingeschränkt werden, aber du brauchst ja nichts abheben.

Das geht nicht. Wenn ihr beide das Sorgerecht habt müsst ihr auch beide als gestzliche Vertreter für die Kontoeröffnung legitimiert werden.

Wer verfügungsberechtigt ist, lässt sich im dem zuge dann auch klären.

Nein, wie solide Bank prüfen, dass deine Unterschrift echt ist. Zudem muss die Bank deine Ausweisdaten festhalten. Da musst du schon mit. Aber für dein eigenes Kind machst du das doch sicher gerne....