Gibt es eine Strafe für Jugendliche bei Falschaussage bei der Polizei?

7 Antworten

Vor der Polizei muß niemand aussagen , es sei denn , zur eigenen Person ( § 111 OwiG ) !

Wer bei der Polizei eine Falschaussage (wozu auch das sich "Nicht-Erinnern" zählt) macht, der macht sich nicht automatisch strafbar, selbes gilt bei Aussage vor der Staatsanwaltschaft. Bevor jemand eine Falschaussage vor der Polizei macht, sollte er trotzdem lieber gar keine Aussage machen, denn strafbar sind Strafvereitlung und falsche Verdächtigung.

Gewöhnlich Gefängnisstrafe oder Geldstrafe, da Du noch recht jung bist, wird das ganze entweder fallen gelassen oder Du darfst ein paar Sozialstunden abarbeiten. Zeig ehrliche Reue und die Sache hat sich.

Ja ist strafbar aber weiß nicht welche Konsequenzen es hat

Wenn du über 14 bist ist das schon möglich aber meist werden Falschaussagen nicht weiter Verfolgt, wenn sie nich alzuschlimm waren. Un selbst wenn, in den Knast oder so kommst du nicht. du bekommst höchstens eine Geldstrafe!