Gibt es eine Pflicht für Grünflächen auf dem Grundstück?

2 Antworten

Das kann im Bebaunngsplan geregelt sein oder in einer separat gültigen örtliche Bauvorschrift. Da man bei Wohngebieten eh nie alles, meist sind max. 40-60% inkl. Zufahrten, Terrassen, Gebäuden erlaubt, versiegeln darf, gilt für den Rest die Landesbauordnung. Die besagt meist in etwa, dass nicht überbaute Flächen zu begrünen sind. Zur Strafe kann ich nichts belastbares sagen. Auf jeden Fall steigen aber mit der versiegelten Fläche auch die Abwassergebühr.

Dies ist im Bebauungsplan geregelt.