Wurzeln einer alten Eiche stören Nachbarn

7 Antworten

Ein bischen kompliziert, da greift ziemlich viel ineinander.

Im Grund ist bei Wurzelschäden der Inhaber des Baumes haftbar - bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Aber, wenn der Nachbar nach dem Bestehen des Baumes - und damit im Wissen um den Baum - keine Vorkehrungen getroffen hat und nachträglich gebaut hat, dann haftet auch er selbst teilweise, denn er hätte Schutzmaßnahmen ergreifen können.

Wurzeln sind zudem ekelig zu beseitigen, schneidet man eine ab, kommen 3 nachgewachsen.

Inwiefern nun die Naturschutzbehörde, welche Deinem damaligen Fällantrag nicht nachgekommen ist bzw. diesen verboten hat, auch in der Haftung dafür ist, kann ich nicht sagen, ich mutmaße jedoch eher gar nicht.

Jedoch bedeutet die Beseitigung von Wurzeln eventuell einen Eingriff in das Leben des Baumes, der unter Schutz steht. Wenn der Baum hierdurch Schaden nimmt, ist der dran, der da die Wurzeln abgerissen hat.

So ist es unter Umständen gar nicht möglich, ja gar untersagt, etwas gegen die Wurzeln dieses Baumes zu tun bzw. diese zu entfernen, was letztlich sowieso auch nicht viel bringt, weil die Dinger sowieso in recht überschaubarer Zeit noch stärker wieder nachwachsen.

Es könnte also sein, dass man die Wurzeln gar nicht angreifen darf, die Schäden immer wieder beseitigen und die Kosten hierfür unter Euch aufgeteilt werden.

Was da jetzt genau wie läuft, das ist Auslegungssache und ihr Zwei seid sicherlich gern gesehen Gäste vor Gericht, der Vorsitzende rauft sich dann die Haare einzeln aus.

Zum Fällen 100-jähriger Eichen bekommst Du nur dann eine Genehmigung, wenn von dem Baum eine Gefahr ausgeht. Schäden am Nachbarhaus rechtfertigen zwar die Entfernung der beeinträchtigenden Äste, aber nicht das Fällen des gesamten Baumes. Wurzeln kann man nicht abschneiden.

Ob nun der Nachbar Anspruch auf Schadenersatz hat können letztendlich nur die Gerichte entscheiden. Es kommt darauf an, wie groß die Schäden bzw. Beeinträchtigungen sind, wie erhaltenswert der Baum ist, ob der Nachbar etwas gegen die Wurzeln tun kann, oder ob er mit den Wurzeln hätte rechnen müssen. Die Gerichte werden alle diese Gesichtspunkte gegeneinander und untereinander abwägen.

Bei GF wirst Du deshalb keine konkreten Antworten erhalten

Ich würde sagen, es ist euer Baum, also müsst ihr für den Schaden aufkommen. Immerhin stand der Baum schon da als ihr das Grundstück gekauft habt.

Vielleicht sucht ihr euch einfach mal einen Baumpfleger aus eurer Gegend. Der soll sich das mal anschauen, ob man da was machen kann.

Vielleicht reicht es, die Wurzeln etwas zu stutzen, oder so. Oder eine Sperre ins Erdreich einbringen, das die Wurzeln nicht weiter Richtung Haus wachsen.

Wie schon gesagt fürchte ich ja auch, dass er im Recht ist. Wobei ich immer noch etwas Hoffnung habe, dass es in diesem Fall eine Ausnahmeregelung gibt.

Darüber, dass eine Forderung von von ihm moralisch ziemlich verwerflich ist, sind wir uns alle wohl hoffentlich einig. Aber wie immer im Leben: Wenn es um Geld geht, hört die Freundsachft (gute Nachbarschaft) auf.

hallo, hier gibt es nur eine möglichkeit, die zur klärung deinen problemes hilfreich sein kann: baumschutzsatungen werden von der kommune erlassen. eine rhodungsgenemigung wurde bereits versagt. dein nachbar und du solltet den für die BSS zuständigen mitarbeiter zu einem vororttermin einladen. in der regel sind diese vor ort geklärten probleme sehr hilfreich und ihr bekommt von kompetenter stelle die weiteren verfahrenswege aufgezeigt.

Der Baum kann auch unter Naturschutz stehen, und die Sachbearbeiter sind nicht zuständig für die Lösung der nachbarrechtlichen Probleme. die durch den geschützten Baum entstehen.

@Seehausen

... schon klar! "... die weiteren verfahrenswege aufgezeigt"

So, habe mal einen Rat befolgt und beim örtlichen Tief- und Grünflächenamt angerufen:

Es sieht tatsächlich so aus, dass man als Grundstückseigentümer auch für den Baum haftbar ist, der darauf steht. Egal, wie lange er da dort steht oder ob er gefällt werden darf oder nicht.

Der Herr meinte auch, der Baum stehe wahrscheinlich gar nicht mal unter Naturschutz, sondern, der Bebauungsplan von damals hätte es so vorgesehen, dass die Eiche stehen bleiben muss. Mit dem Grundstück kauft man also auch die Pflichten mit, die sich aus der Eiche ergeben. Er hat mir übrigens folgende Homepage zu diesem Thema empfohlen: http://www.baeumeundrecht.de

Das empfinde ich zwar als sehr ungerecht, aber ich muss mich wohl oder übel damit abfinden. Werde, wenn es hart auf hart kommt, einfach mal an die moralische Verpflichtung des Nachbars appelieren. Zusätzlich werde ich mal meinen Haftpflicht-Versicherer zu diesem Thema ansprechen.