Woher bekomme ich den Wert eines landwirtschaftlichen Grundstücks

3 Antworten

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Beim Verkauf setzt Deine Tante den Preis fest. Auf den dann zustande kommenden Verkaufspreis entfallen Grunderwerbssteuern( 3,5-5%), Notarkosten und Gebühren für die Eintragung im Grundbuch(ca. 1,5% für beides).

Bei einer Schenkung ist der Wert für eine Besteuerung (Schenkungs-Erbschaftssteuer) maßgeblich. Diesen Wert erhältst du entweder direkt von der Gemeinde oder vom Finanzamt. "Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich nach den sog. Bodenrichtwerten, die von den Gutachterausschüssen der Städte und Kreise festgelegt werden." Solltest du die Möglichkeit habe nachzuweisen, dass das Grundstück weniger wert ist (z.B. durch Gutachten/ ehemalige Kaufunterlagen etc) als vom Finanzamt veranschlagt, kannst du versuchen, das mit dem Finanzamt zu klären und eine Herabsetzung des Bodenpreises verlangen. Der so zustande kommende Wert des Grundstückes abzüglich von Nebenkosten und Freibetrag (sollte hier € 20.000,00 betragen) wird mit einer Schenkungssteuer von 30-50% je nach Höhe besteuert. Auch im Falle einer Schenkung fallen Kosten für den Notar und das Grundbuch an. Grunderwerbsteuern entfallen hierbei.

Also frag beim FA bzw. bei der Gemeinde nach den Bodenrichtwerten für das/die Flurstücke, dann kannst du es dir mit den hier aufgeführten Daten recht genau ausrechnen.

Also ganz grob hochgerechnet erwarten Dich bei einer Schenkung der 15000m² unter der Annahme eines Bodenrichtwertes von € 3,00 Gesamtkosten von 8175,00 Euro.

@joiba

Danke für den Stern:-)

aus der bodenrichtwertkarte eben

sicher kann der Verkäufer den preis selber bestimmen

du kannst auch sagen, du möchtest 20€ pro qm, auch wenn der "normalpreis" nur 3€ sind

es wird dann halt nur niemand dir abkaufen, aber verlangen kannst du, was du willst

ja, mit 3€ liegst du nicht schlecht für Ackerland, das ist ca der preis

grundsätzlich ist es immer besser, etwas geschenkt zu bekommen, als es zu kaufen, klingt logisch, oder?

die preise bestimmt der markt, wie fast überall

was willst du mit 1,5 ha, wenn du gar keine Ahnung hast?

Was heißt denn hier keine Ahnung?! ;-)

Vielleicht noch ein paar Details: - das Grundstück bekäme ich geschenkt - ein Teil davon ist als Bauerwartungsland vorgesehen, der andere Teil ist eben dabei - laut Liegenschaftskataster ist das Grundstück wie gesagt als landwirtschaftliche Fläche eingetragen

Stellt sich nun eben die Frage, ob es so wenig wert wäre, dass es nicht zu erheblichem Steueraufkommen durch Schenkungsteuer führt...

Den Wert einer landwirtschaftlichen Nutzfläche kann man sicher nicht pauschal bewerten, ohne diese Fläche (aus landwirtschaftlicher Sicht) gesehen zu haben. Denn wie Du schon richtig erkannt hast, gibt es Flächen, die für die Landwirtschaft praktisch uninteressant sind, da landwirtschaftlich kaum zu nutzen. Ein qualitativ guter Ackerboden in idealer Größe und Lage wird sicher anders bewertet wie Weideland in einer feuchten Senke, die zudem noch von vielen Bodenunebenheiten gekennzeichnet ist.

Ich würde Dir empfehlen, diese Fläche mal von einem Fachmann aus der Landwirtschaft begutachten zu lassen.