Darf man ein Türschloss im Eigenheim auswechseln, nach Auszug der Frau?

13 Antworten

Ohje, also nicht nur die Küche und das Hausrat ist der Zankapfel...

Ich kann dir rechtlich gesehen nur so viel sagen: ja, du darfst die Schlösser auswechseln. Und du darfst auch deine Freundin und jeden empfangen, denn du möchtest, DU bist nun der alleinige Bewohner des Hauses, deine Frau ist ja ausgezogen.

Die Situation kannst du mit einem Mietverhältnis vergleichen, auch wenn der Vermieter der Eigentümer ist, darf er nicht einfach so ins Haus rein, darf dir nicht vorschreiben wer dich besucht und du darfst auch den Schloss auswechseln, ohne ihm einen Schlüssel geben zu müssen.

Sie kann nicht bestehen, dass das Haus verkauft wird, höchstens dass IHR Anteil verkauft wird. Dazu muss das Eigentum erst notariell aufgeteilt werden, was sehr schwer ist, bei einem Einfamilienhaus.

Du kannst sie auszahlen - wenn sie drauf eingeht, das muss sie nämlich nicht. Ich weiß aber nicht, ob du ihr anteilig Miete zahlen müsstest und wie das ist mit den Kreditraten.

Um Eigentumsverhältnisse zu regeln ist ein Rechtsanwalt dringend nötig. Poste erstmal dein Problem bei recht.de, im Forum Familien und Scheidungsrecht:

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=16&sid=0a614410706c9dc7ab9efebe9ada7467

Aber das Problem ist nicht nur rechtlich, sondern auch psychologisch. Sie ist eindeutig sehr verletzt und wedelt hilflos mit den Ärmchen. Hast du ihr die Auszahlung angeboten?

Ohne einen guten Anwalt kommst du da offensichtlich nicht heil raus. An dieser Stelle nochmal mein Vorschlag mit einem Mediator, der euch dazu hilft, euch einigermaßen menschlich zu trennen.

aurata  11.11.2009, 13:55

Interessant dazu.

Schnecke2612 
Fragesteller
 11.11.2009, 15:03

Ja, wir waren ja auch schon mal fast beim Notar. Es war alles geklärt. Ich würde sie ja ausbezahlen. Aber im Moment ist das Problem rein meine Freundin. Sie soll nicht in das Haus, sie soll diese Küche nicht benutzen usw.

aurata  11.11.2009, 15:18
@Schnecke2612

Weder rechtlich noch menschlich kann sie dir so was vorschreiben - theoretisch. Das wird sie trotzdem nicht hindern das zu verlangen, weil sie ja offensichtlich zutiefst gekränkt ist. Hmm, keine schöne Situation... Außer, dass ihr eine neutrale Person als Schlichter und Vermittler dazu nimmt (ich schrieb schon zwei mal: Mediator), fällt mir auch keine Lösung.

ich sehe gerade, dass der mitgesandte Link in meinem ersten Kommentar gar nicht veröffenlicht wurde:

aurata  11.11.2009, 15:19
@aurata

Ein Link mit zu schicken geht momentan gar nicht, schau mal in Google nach BGB § 1361b Ehewohnung bei Getrenntleben

Ich bin mir ziemlich sicher, dass man da nicht viel erzwingen kann. Ich empfehle, erst nochmal abzuwarten, bis es sich abgekühlt hat, dann nochmal umgänglich fragen, wegen Notar und wenn sie sich dann immer noch quer stellt, würde ich beim Anwalt nachhaken. Das halte ich für die richtige Reihenfolge.

Wer da ein und aus geht, geht sie nichts an, wenn es mit deiner Zustimmung ist. Aber das Schloss zu wechseln, solange ihr das Haus auch gehört ist mit Sicherheit ein no-go.

aurata  12.11.2009, 00:09

Das stimmt nicht. Er darf das Schloss wechseln.

Bei Verkauf bei gemeinsamer Grundbucheintragung müssen alle eingetragenen Personen zustimmen. Ansonsten ist nur der einseitige Verkauf der Anteile einer Person möglich. Ein Nutzungsrecht ist für Dich und deine Besucher ohne wenn und aber möglich. Auch ein Wohnrecht steht dem nichts entgegen. Das austauschen der Schlösser darf hingegen nicht gegen dem Willen der Miteigentümerin vorstatten gehen. Dies täte die Nutzungsrechte über Maßen beschränken.

da ich so einen ähnlichen fall habe, kann ich dir folgendes hierzu sagen (ist zwar sehr komplex, hoffe dennoch, dass ich es dir richtig erklären kann). da das haus zur hälfte deiner frau gehört darfst du nach einer trennung das haus nicht komplett dein eigen nennen und damit machen was du willst. im falle einer scheidung wird vor dem richter sowieso alles geklärt, auch hauseigentum etc. einfacher wäre es, wenn sie schon seit z.b. einem jahr aus dem haus raus wäre und du in der zeit deine freundin zu dir nach hause holst, bzw. türschloss auswechselst etc. (sie hätte sich vorher mit dir abstimmen müssen, da sie das allerdings in ihrem fall getan hat, ist es wie gesagt ziemlich komplex) stell diese frage in www.123recht.net da sind teilweise anwälte, die dir das sicherlich hilfreicher beantworten können oder eben fachleute... hoffe konnte dir etwas helfen

Will wohl Streit anzetteln. Notar Termin AUFRECHT halten