Grundbuchaustragung Eigenheim

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Austragung aus dem Grundbuch bei einer Scheidung ist kein einfaches Thema, jedoch gibt es Möglichkeiten, dies zu bewerkstelligen; vor allem, wenn die Scheidung ohne großen Streit ist. Wenn Ihre Eigentumswohnung oder Haus im Eigentum von Ihnen Beiden ist, können die Eigentumsrechte von einem auf den anderen übertragen werden. Das läßt sich am besten durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung regeln; das ist ein Vergleich, ein Ehevertrag für die Scheidungsfolgen. Es muß eine Klausel aufgenommen werden, um die Eigentumsübertragung im Grundbuch durchführen zu können. Zu bedenken ist auf jeden Fall, dass Sie einen bestimmter Termin nennen, bis zu dem der andere Ehepartner aus der Immobilie ausziehen muss (der heisst "Räumungstermin"). Und Sie sollten zudem regeln in der Vereinbarung, wer nach der Scheidung die Haushaltsgegenstände und Möbel etc. erhält.Wenn Sie einen gemeinsamen Kredit aufgenommen haben (das ist meistens der Fall) dann müssen Sie bitte unbedingt regeln, wer in der Zukunft für diese Kredite haften soll. Vorsicht: Eine solche Vereinbarung gilt nur zwischen Ihnen Beiden als Noch-Ehepartner und ist für den Kreditgeber nicht verbindlich. Für Ihre Bank sind sie Beide dennoch voll haftbar für den Kredit. Sie können somit nur mit Zustimmung der Bank ganz aus dem Kredit entlassen werden. Wenn Ihre Hausbank einverstanden ist, können Sie den Kredit auf Ihren Noch-Ehegatten allein umschreiben. Zumeist blockt jedoch die Bank dies, außer Ihr Ehegatte könnte den Kredit ohne Probleme auch alleine zurückzahlen (weil er z.B. genug verdient) oder beispielsweise die Eltern (oder ein neuer Partner) Ihres Noch-Ehegatten treten in den Kreditvertrag ein. Sie können aber auch beim Familiengericht einen Beschluss beantragen (durch Ihren Anwalt), dass Ihr Noch-Ehepartner der Hauptschuldner des Kredits sein soll und Sie "nur noch" der Ausfallsbürge. Sie müssten "nur" dann den Kredit zurückbezahlen, wenn der Hauptschuldner, also Ihr Noch-Ehepartner, den Kredit nicht mehr in der Zukunft zurückzahllen könnte.

Habibi110 
Fragesteller
 16.03.2015, 12:15

Vielen Dank für die kompetente Aussage!!

Habibi110 
Fragesteller
 13.04.2015, 10:47
@Habibi110

Zitat: Sie müssten "nur" dann den Kredit zurückbezahlen, wenn der Hauptschuldner, also Ihr Noch-Ehepartner, den Kredit nicht mehr in der Zukunft zurückzahllen könnte.

Problem bei der ganzen Sache ist, dass ich den Kredit nie zurück zahlen kann. Ich bin auf Lebenszeit berentet und in Pflegestufe. Fazit: ich habe nix und werde nie zu Geld kommen! Und nun?

Das Grundbuch ist kein Kegelclub in den man sich nach Lust und Laune ein- oder austragen kann.

Dazu ist immer ein vorheriger Notarvertrag notwendig.

Habibi110 
Fragesteller
 14.03.2015, 14:57

Lach. Na das weiß ich doch. Meinte bei Scheidung wenn nur einer das Haus alleine behält.

anitari  14.03.2015, 17:26
@Habibi110

Auch dann ist ein notarieller Vertrag nötig.

Bei Immobilien geht nix ohne dem.

Man kann sich nicht einfach "austragen" lassen. Dazu muss der, der raus will, schon sein (Mit-)Eigentum auf den anderen Teil übertragen. Und das sollte er nicht unentgeltlich tun.