Gibt es eine Art Tarifvertrag für Speditionen in Bayern?

3 Antworten

Eine arbeitsvertragliche Regelung, die weniger Urlaub als den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen/Jahr vorsieht, ist unwirksam. Dazu braucht es keinen Tarifvertrag sondern notfalls das Arbeitsgericht.

Ein Tarifvertrag ist sowieso nur anwendbar, wenn eines der 3 folgenden Kriterien erfuellt ist:

1. Arbeitgeber ist tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband UND der Arbeitnehmer ist Gewerkschaftsmitglied (bei deinem Mann offenbar nicht erfuellt).

2. Die Anwendung eines Tarifvertrages wurde arbeitsvertraglich ausdruecklich vereinbart (bei deinem Mann offenbar ebenfalls nicht der Fall).

3. Das Arbeitsverhaeltnis unterliegt einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag (scheint bei deinem Mann auch nicht der Fall zu sein).

Gute Leute werden gerade in dieser Branche doch gesucht...also, einfach Wechseln...