Falsche Gehalt Eingruppierung Tarifvertrag, Konstrukteur

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der von Dir genannte Tarifvertrag auf Dein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, dann besteht für den Arbeitgeber die rechtliche Verpflichtung, Dich in der Deinem Tätigkeitsprofil entsprechenden Tarifgruppe einzugruppieren.

Insofern handelt auch der Betriebsrat entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag zu Deinen Gunsten korrekt!

Will der Arbeitgeber Dich trotz der Ablehnung durch den Betriebsrat dennoch in der falschen Tarifgruppe eingruppieren, muss er die fehlende Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen - was das Gericht wohl eher nicht tun wird, wenn die tarifliche Einordnung zweifelsfrei ist!

Siehe dazu Betriebsverfassungsgesetz BetrVG § "99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen"; zur Zustimmungsersetzung Abs. 4.

Im Übrigen würde dem Arbeitgeber eine - problemlos mögliche - Kündigung während der Probezeit vor diesem Hintergrund wenig nützen, weil er bei der nächsten Einstellung das gleiche Problem hätte. Dabei würde es keine Rolle spielen, ob der betroffene Arbeitnehmer mit einer niedrigeren Eingruppierung einverstanden sein sollte, da der Betriebsrat die richtige Einordnung zu überprüfen hat!

Danke das hilft mir schonmal sehr weiter. Ich habe auch schon so vor dem BR argumentiert. Der Personaler setzt dem allem aber folgendes zugrunde. Und zwar sagt er, dass ein neuer Mitarbeiter ja noch eingearbeitet werden muss und am Anfang noch nicht alle Tätigkeitspunkte vom Profil in vollem Umfang erfüllt. Dies ist aber doch nicht zulässig oder? Wenn ich an der Stelle eingesetzt werde, müsste ja auch meine Tätigkeitsbeschreibung gelten, auch wenn ich zu Beginn noch nicht alles können kann. Vielen Dank

@fisch88

Wenn der Tarifvertrag nichts dazu sagt, was der "Personaler" als Argument glaubt anführen zu können (stufenweise Anpassung an die richtige Tarifgruppe wegen "Einarbeitung"), dann ist dieses Argument alleine schon deshalb hinfällig: Er kann nicht seine eigenen Regeln machen!

@Familiengerd

Ich habe im Tarifvertrag dazu nichts gefunden, was dies regelt. Es ist nun der Fall eingetreten, dass für mich wohl der Stufenplan zum Tragen kommt. D.h. ich bekomme nach dem 12.Monat T3/4 und nach dem 24. Monat T4 (wenn ich glück habe). Ich bewerbe mich im Moment weiter und schaue dass ich ein paar Stellen bekomme als Druckmittel. Die Firma hat viel an Schulungen in mich investiert und ist mit meiner Arbeit sehr zufrieden. Meine Probezeit läuft zum 1.Dezember aus. Was den Rest angeht bin ich super zufrieden (Atmosphäre, Kollegen usw.), dennoch werde ich die Sache nach meiner Probezeit klar auf den Punkt bringen. Ich hoffe es gibt irgendeine gute Lösung für mich, denn ich möchte meinen staatl. Maschinenbautechniker nicht umsonst mit 1,4 abgeschlossen haben.... Vielen Dank für die Infos

Nun, wie war das nochmals mit dem Spatzen in der Hand und der Taube auf dem Dach?

Natürlich kann ich dich verstehen, dass du gerne in T4 eingruppiert werden möchtest. Jedoch was machst du, wenn der Betrieb das nicht akzeptiert? Dann stehst du wieder ohne Job da.

Ausserdem war dir die Höhe des Gehaltes eigentlich von vornherein klar. Trotzdem hast du zugestimmt. Das heisst, eigentlich kann für dich durch den zu erwartenden Stufenplan alles nur besser werden.

Ok, das mit dem Gehalt was von vorn herein klar war ist ja schön und gut. Aber es kann ja nicht sein, dass hinterher ein Tätigkeitsprofil herauskommt, in dem auf einmal höhere Tätigkeiten drinstehen, die der T4 entsprechen, wovon ich vorher gar nichts gewusst habe. Ich bin gespannt, ob mir da der BR helfen kann, ansonsten wechsle ich den Job

Und was sagt der BR, wenn sie ja schon meinen, die Einstufung, die Du jetzt hast, ist falsch? Also: was meint sie dazu, wie Du JETZT die richtige Einstufung kriegst? Ist ja toll, wenn Du 2 Jahre auf was warten darfst,w as Du eigentlich schon von Anfang an haben solltest.

:-S

Naja, der Betriebsrat kann zwar die Eigruppierung verlangen. Der Arbeitgeber entscheidet dann, ob er diesem Verlangen nachgibt und in T4 eingruppiert oder ob er das Arbeitsverhältnis während der Probezeit löst.

Im Übrigen war der Fragesteller beim Vorstellungsgespräch noch mit T 3/2 zufrieden. Nun ist er es nicht mehr.

@Interesierter

Bei manchen Antworten frag ich mich, ob meine Frage überhaupt gelesen wurde.... Das Tätigkeitsprofil kam erst NACH meiner Anstellung heraus! Die Beschreibung im Internet auf die Stelle war nur sehr grob formuliert. Darum hatte ich ja das Gespräch mit dem Betriebsrat...

@Interesierter

@ Interesierter :

So ganz scheinst Du Dich nicht auszukennen!

Der Betriebsrat hat die gesetzliche Aufgabe, unter anderem auch die richtige Eingruppierung zu überwachen. Ob der Arbeitnehmer von einer falschen Eingruppierung wusste oder ihr zugestimmt hat, spielt keine Rolle! Denn sonst könnte der Arbeitgeber auf diesem Wege die verpflichtende Tarifanwendung in dieser Hinsicht unterlaufen.

Ohne die Zustimmung des Betriebsrats darf der Arbeitgeber die falsche Einordnung nicht vornehmen; die verweigerte Zustimmung kann Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen (womit er bei eindeutiger Lage wohl kaum Erfolg haben würde). Ignoriert der Arbeitgeber die Ablehnung durch den Betriebsrat, muss dieser den Arbeitgeber gerichtlich zur Vornahme der richtigen Eingruppierung zwingen.

Von einer Kündigung des Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber vor diesem Hintergrund nicht viel, weil er beim nächsten Arbeitnehmer vor dem gleichen Problem stünde.

@Familiengerd

Sicherlich hast du Recht, wenn du sagst, dass sich der Arbeitgeber an die korrekte Eingruppierung halten muss. Hier setzt du jedoch schon voraus, dass die Eingruppierung der Tätigkeit vom ersten Tag an in T4 korrekt ist und der Arbeitgeber die Stelle in jedem Fall besetzt.

Dies muss nicht zwingend der Fall sein. Er könnte die Stelle auch durch einen Leiharbeiter besetzen oder die Arbeit von einem Freiberufler ausser Haus erledigen lassen. Ob das dann letztlich die bessere Lösung ist, lassen wir mal dahingestellt.

@Interesierter

Wenn der Tarifvertrag nichts Anderes sagt, dann ist vom 1. Tag an die entsprechende Tarifgruppe anzuwenden.

Was die mögliche "Neubesetzung" mit einer Arbeitskraft aus einem "prekären" Beschäftigungsverhältnis angeht, ist Dein Argument nicht von der Hand zu weisen - es ist dann nur die Frage, wie sich der Betriebsrat dazu stellt.