Vertrauensrat = Arbeitnehmervertretung im Sinne des §20 TzBfG

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Der Vertrauensrat ist als Arbeitnehmervertretung im Grunde genommen ein zahnloser Tiger , der,weil er nicht nach den Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt wurde,diesem Gesetz auch nicht unterliegt ,und letzten Endes nichts zu sagen hat. Da der Vertrauensrat eigentlich keine Arbeitnehmervertretung ist,gilt in diesem Fall m.E. auch nicht die in § 20TzBfG angeführte Informationspflicht durch den Arbeitgeber.

lenzing42  25.11.2011, 12:21

Danke für den Stern.

Hängt vielleicht mit dem Arbeitgeber zusammen. ZB gilt für die Mitarbeitervertretung in kirchlichen Organisationen weder das Betriebsverfassungsgesetz noch das Personalvertretungsgesetz.

...Die Arbeitnehmervertretung ist zu informieren.....

Das sagt alles aus, ein Vertrauensrat ist kein Betriebsverfassungsorgan, aber grundsätzlich sollte ihr mal prüfen ob ich dem Gesetz nach nicht einen Betriebsrat wählen dürft. Damit würden sich viele Angelegenheiten viel besser in Bahnen leiten lassen können. Ansonsten ist das was Lenzing42 geschrieben hat absolut perfekt.