Gibt es eine " Scheinanstellung"?

4 Antworten

Natürlich darf man so etwas nicht tun - es handelt sich für den Arbeitgeber um eine Art Beihilfe zur Erschleichung einer unberechtigten Rechtsstellung als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer (so vermute ich das jedenfalls).

Aber andereseits: wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.

Daß es sich nur um ein Scheinarbeitsverhältnis handelt, muß Euch erstmal jemand nachweisen.

Wen Du die Frau ordnungsgemäß bei der AOK anmeldest, Ihr Euch auf ein Gehalt geeinigt habt und du die Lohnsteuer und SV-Beiträge plus Arbeitgeberanteile abführst, passiert da überhaupt nichts. Du mußt aber tatsächlich für sie ein Lohnkonto einrichten und der vereinbarte Lohn muß auch tatsächlich fließen. Das ist ja alles nachprüfbar und wird auch geprüft. Ich habe schon einmal eine derartige Prüfung (durchgeführt von der AOK) mitgemacht. Die möchten dann alles sehen.

Ah ok, also ich könnte sie dann ja auch etwas putzen lassen, im Garten helfen usw und wenn ich dann dafür 30/h Gehalt zahle ich es ja meine Sache. Oder?

@HalloRossi

So lange du mindestens 8,50 € zahlst und die Lohnnebenkosten abführst.

Hast du schon mal überprüft ob sie vielleicht die vorraussetzung erfüllt für die kurze Anwartschaftszeit? Dann kann sie auch alg1 bekommen wenn sie nicht ein ganzes jahr durchgearbeitet hat

Was heißt das?

@HalloRossi

Wenn ich richtig verstanden habe fehlt deiner freundin 1 monat dann hätte sie 1 jahr voll stimmts? Also hat sie 11 monate gearbeitet stimmts? Jetzt ist die frage hat sie vor dem arbeitsbeginn (vor den 11 monaten) schon mal alg kassiert? Wenn nein dann kann sie anteilig alg1 bekommen innerhalb 24 monate versicherungspflichtig gearbeitet bei 10 monaten wären das 5 monate alg1 anspruch

 Ihr Mann würde die Kosten die dann anfallen mir erstatten.

Dies ist nicht erlaubt - und du solltest dies auch nicht machen.

Wenn es heraus kommt, wird es ein Strafverfahren wegen Betrugs nach sich ziehen.

Ah ok!

und Steuerhinterziehung ....

da der Lohn als Betriebsausgabe angesetzt wird ......

und die Erstattung mit ziemlicher Sicherheit in die private Tasche wandert, da diese mittels Barzahlung geleistet werden dürfte ....

Natürlich kannst Du das machen. Es kann Dich ja keiner zwingen, Deiner Angestellten auch Arbeitskraft abzuverlangen.  Illegal ist höchstens die Erstattung der Kosten durch ihren Mann. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.