Gibt es Beschlüsse die verpflichten Umgang mit Kindern nachzuholen?

3 Antworten

Gibt es einen Gerichtsbeschluss in dem der Umgang geregelt ist oder habt ihr das so untereinander vereinbart?

"Zwingen" ist da immer so eine Sache...

Eine (schriftliche) Umgangsvereinbarung dient auch als Grundlage dafür, diese „zur Not“ – also wenn sie von einem Elternteil wiederholt missachtet wird – zwangsweise durchzusetzen, also gerichtlich zu vollstrecken.
Eine (spätere) Vollstreckung ist nur dann möglich, wenn die Umgangsvereinbarung überhaupt  vollstreckungsfähig ist. Dafür muss die Umgangsvereinbarung hinreichend konkrete Angaben darüber enthalten, wie das Umgangsrecht konkret ausgeübt werden soll. Hier sind genaue Angaben über Art, Ort und Zeit des Umgangs erforderlich. Denn nur dann ist es auch möglich, im Falle einer Zuwiderhandlung (z.B. Kind wird nicht rechtzeitig abgeholt) konkrete Maßnahmen zur Vollstreckung anzuordnen, etwa Anordnung und Festsetzung eines Ordnungsgeldes ( vgl. BGH v. 01.02.2012 – Az. XII ZB 188/11).

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/umgangsrecht-einklagen/05/

Shawn288 
Fragesteller
 05.11.2021, 22:04

Das ging alles immer über persönliche Kommunikation. Schriftlich habe ich einzig eine Mail von Anfang des Jahres, in der er seine Urlaubsumgänge ankündigte und alle 2 Wochenenden in festem Rhytmus zusagt. Nichts gerichtliches.

Kessie1  05.11.2021, 22:20
@Shawn288

Dann sieht es leider schlecht aus.

Ihr solltet nochmals versuchen euch in Ruhe hinzusetzen. Wenn da nicht möglich ist oder sich nicht an die Umgangszeiten hält, dann bleibt leider nur der Weg zum Anwalt.

Auch das Jugendamt könnte vermittelnd tätig werden. Wenn er seine Umgangszeit hat, dann muss er sich um eine Betreuung kümmern. Da einfach immer wieder abzusagen, weil das der bequemere Weg ist, ist natürlich nicht richtig.

wunderwall  07.11.2021, 10:41
@Shawn288

somit gibts eine vereinbarung die so lange gültig ist wie er sich daran hält. da kann keiner was dran ändern.

Kann ich ihn zwingen, den Umgang zeitnah in selben zeitlichen Ausmaß nachzuholen?

Definitiev Nein !

Ich habe ihm gesagt, dass er dann für meine Dienstzeiten einen Babysitter zahlen soll. Er meinte ich solle damit zum Anwalt.

Dann mach das doch, wird allerdings keinen erfolg haben !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

du bist dafür verantwortlich die betreuung der kinder sicherzustellen. der kv ist dafür nicht zuständig und kann zum umgang dazu nicht gezwungen werden. wenn du also einen babysitter brauchst, musst du dir einen suchen und bezahlen oder eben deine arbeitszeiten so legen, dass die betreuung der kinder sicher gestellt ist

Dahika  06.11.2021, 14:16

soviel zur angeblichen ständigen Bevorzugung der Mutter, die hier immer wieder behauptet wird.

wunderwall  07.11.2021, 10:39
@Dahika

warum ist doch richtig so oder? es gibt sicher kvs die das mitmachen, aber müssen muss er das nicht.

Dahika  07.11.2021, 13:23
@wunderwall

ich finde, dass in einem Notfall BEIDE verantwortlich sind. Die Mutter und der Vater. Warum muss sie sich alleine kümmern, wenn sie z.B, krank ist oder beruflich mal nicht abkömmlich ist. Und er kann weiter an seinen Umgangstagen den Spielepapa geben?

wunderwall  07.11.2021, 13:28
@Dahika

wenn sie krank ist muss sie sich bei der krankenkasse melden und bekommt dort haushaltshilfen wenn notwendig. wenn sie beruflich abkömmlich ist, muss sie für betreuung sorgen oder kann eben nicht abkömmlich sein. das ist eben ihre sache als betreuender elternteil. wenn sie das nicht kann, muss sie den job wechseln der besser zur betreuung passt oder den vater fragen ob er zukünftig die kinder zu sich nehmen kann und sie zahlt dann eben unterhalt.

Shawn288 
Fragesteller
 06.11.2021, 20:44

Ich bin Altenpflegerin und arbeite unter der Woche in muttischichten, da ist die Betreuung durch schule und mich sichergestellt. Alle 2 WE wenn die kids bei Papa sind, schiebe ich doppeldienste.

Sollte es nicht im Interesse des Vaters sein, das seine kinder nicht an der Armutsgrenze großen werden müssen?

Schade überhaupt, das man getrennte Elternteile zum Umgang zwingen muss.

Die kinder zu bekommen war nicht meine alleinige, sondern unsere gemeinsame Entscheidung..

wunderwall  07.11.2021, 10:39
@Shawn288

man kann getrennte elternteile nicht zum umgang zwingen. wenn du nicht genügend einkommen hast, kannst du aufstockend alg2 beantragen. du als betreuender elternteil musst die betreuung sicherstellen. wenn du arbeiten gehen willst, besorg dir einen babysitter. wie du den finanzierst ist deine sache.

wenn er keinen umgang wahrnehmen kann an den besagten wochenenden oder gar will, ist das seine sache und er muss es dir nicht begründen.