Umgangswoche während den Ferien auch? Wenn Vater aus priv Gründen 3 We ausfallen lässt? Nachholen?

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Hallo Philarmonie,

Umgang während der Ferien an den Wochenenden fällt aus, die Ferien werden wochenweise zur Hälfte getrennt. Faschingsferien kenne ich nicht, hab ich noch nie gehört :-)) wo gibts die denn? Umgangswochenenden die er ausfallen lässt sind weg, da hat er dann Pech gehabt, er kann sie nicht nachholen bzw. das nicht einfordern. Du musst dich nur an den Gerichtsbeschluß halten, alles Andere z.B. Umgangserweiterung oder Wochenenden nachholen ist freiwillig. Ist echt ein trauriges Bild, das er abliefert, erst nicht kümmern, dann einklagen und dann wieder so ein Theater. ICh kann dich da sehr gut verstehen, mein Ex war genauso, mittlerweile hat er gar keinen Umgang mehr weil ich die Nase voll hatte von diesem Hickhack und Nervenkrieg habe ich ihn auf Umgangspflicht verklagt...die Richter waren entsetzt von seinem Verhalten den Kindern gegenüber und auch mir, haben ihm ordentlich den Marsch geblasen...da hat er dann lieber auf sein Umgangsrecht verzichtet, bevor er sich noch an Regelungen halten musste.

Hallo PBmemorys,

vielen Dank für Deine konkrete Antwort, wenigstens eine Person hier :-) Wir sind in Bayern-da gibt es Winterferien (also Fasching oder Karneval genannt) und eben Herbstferien... alle beide 9 Tage. Was meinst Du mit Umgangspflicht? Das hätte er ja eigentl. laut Urteil. Sollte er was versäumen, wird Ihm Strafe aufgebrummt, zuerst Geld- und dann Haftstrafe, damit er nicht wieder 1halb Jahre ausfallen lässt. Zum Wohle des Kindes... Und ja, es ist traurig, was sich manche Männer erlauben, und wir Mütter müssen hilflos dabei zusehen und können unsere Kinder nicht beschützen :-( Und jeder Richter entscheidet anscheinend anders.... Kenne viele Frauen hier, die in so einer Situation sind, und bei jeder wird anders entschieden. LG

@Philarmonie

Die Umgangspflicht haben alle Eltern. Die Frauen üben sie ungefragt aus, weil die Kinder sowieso meist bei ihnen wohnen. Die getrenntlebenden Väter haben auch eine Umgangspflicht mit ihren Kindern, steht so im Gesetz, nur leider ist es Papierverschwendung denn man kann sie nicht zum Umgang zwingen und sie bekommen auch keine Strafen aufgebrummt wenn sie gegen die Umgangsregelung (die diese Pflicht beinhaltet) verstoßen, ausser das sie ihr Umgangsrecht verlieren können so wie in meinem Fall. Die Herren sind also fein raus. Können quasi machen was sie wollen, wie in deinem Fall auch, den Umgang einfach mal für längere Zeit ausfallen lassen und es passiert nix. Den Müttern die sowas machen wird gleich Geldstrafe und Gefängnis angedroht obwohl sie oft dem Kindeswohl entsprechend handeln wenn sie dies tun.

er musste also umgang einklagen, da du diesen boykottiert und verhindert hast. wenn der vater umgang aus privaten gründen ausfallen lassen muss, dann sind die irgendwann nachzuholen. natürlich hat er auch die hälftigen ferien. wenn du also die herbstferien hat, dann ist es ja auch kein problem das er die winterferien nimmt (faschingsferien gibts nämlich nicht) und auch andersrum. während der ferien geht der umgang ganz normal weiter. solltest du in den urlaub fahren in der woche, dann fällt der umgang aus. wo aber ist das problem das kind von fr-so zum vater geht? oder du gibst ihm die winterferien zusätzlich dieses jahr, dann hat er ja seine verpassten umgangswochenenden bereits nachgeholt. zudem sieht er sein kind viel weniger als du es tust. du hast dein kind täglich um dich, verzichtest also auch auf nix.

Hallo Larrykinghere, das ist das Problem mit diesem oberflächlichen Schreiben hier.... ER hat sich 1halb Jahre nicht gekümmert-aus seinem eigenen Willen... ICH habe es nicht boykottiert... ERST nach 1halb Jahre erneuten Versuchs, habe ich geblockt. EIN KIND IST KEINE PUPPE!!! Mal ist er da und mal ist er weg... In 6halb Jahren war es immer so, mal da und dann monatelang wieder nicht mehr da... Seine Entscheidung-kein boykottieren von mir!!!!!

Und bis jetzt hat er noch gar nichts angekündigt... Ich weiß es eben nur schon.... Und deswegen meine Frage.

Wollte nur eine klare gesetzliche Ansage auf meine Frage und nicht mehr... Jedoch brauche ich mir hier von niemanden Vorwürfe machen zu lassen. DAS ist kindisch!!!!

Aber danke für Eure Antworten hier.... LG P.

@Philarmonie
  1. das er sich 6 monate nicht gekümmert hat, interessiert nicht, er wollte ja dann wieder und du hast es verhindert. du hast kein recht zu boykottieren, zu keiner zeit.
  2. kindisch ist dein verhalten nicht das schreiben des schreiberlings hier
  3. die erwachsene ausgangslage ist die: wenn der vater die kinder in den ferien am we möchte, dann gib sie ihm einfach
@analad

irgendwie habe ich das Gefühl das analad und larrykinghere die selbe person ist...

Also, eigentlich ist es immer gut, ohne Gericht sowas zu klären.

Wir haben das hier folgendermaßen gelöst: Wir wechseln jedes Jahr über Weihnachten die Umgangswe (ein Jahr gerade KW, ein Jahr ungerade KW). Damit hat jeder seine Kinder auch mal an direktem Wochenende nach dem Geburtstag.

Also beim Erstellen des Umgangplans für das Jahr 2013 haben wir als erstes die Umgangswe eingezeichnet. Danach haben wir uns die Ferien vorgenommen, da haben wir die restlichen Tage gezählt und geteilt. Das ganze haben wir für 2014 auch schon gemacht.

Ich empfehle dir, den Plan schon für das ganze Jahr fertigzumachen. Ist viel einfacher. Sollte es zu Verschiebungen kommen, weil Kind krank oder ähnliches, müsst ihr euch wegen des Ersatzwochenendes sofort einigen. Das bedeutet auch mal, dass du dein Kind drei WE hintereinander nicht hast, dafür hattest du es ja vorher durchgehend.

Und warum sollte es keinen Umgang in den Ferien geben? Arbeite an deiner persönlichen Einstellung. Egal, warum ihr euch getrennt habt, das darf sich nicht auf das Kind und seinen Umgang mit dem anderen Elternteil niederschlagen. Ein Kind braucht beide Eltern. Das Kind muss seine Erfahrungen selber machen- auch die negativen.

Hallo Hexesyl, danke erst mal für Deine Antwort... :-) Zuerst mal muss ich loswerden, er hatte sich 1halb Jahre null für seine Tochter interessiert...Daraufhin habe ich den Hahn zugedreht als er meinte, wieder zu wollen und gesagt, er soll bitte zu Gericht gehen.... Ein Kind ist keine Puppe, die man nach ermessen raus und wieder rein tut in die Schublade, wie es einem gefällt. Durch das Gericht ist er nun verpflichtet, sich daran zu halten-das war mein Ziel.

Das Gericht hat die Ferien geregelt-leider nur verpennt, ins Urteil rein zu schreiben, das während den Ferien Umgangs-We ausfallen... Es wurde aber bei Gericht gesagt, das es so ist. Da ja jeder Anspruch auf Ferienzeit hat-er so wie ich auch... Wenn er meine Tochter 3 Urlaubswochen hat-habe ich doch auch keinen Anspruch auf ein Umgangs-We...

Im Plan habe ich alles eingezeichnet.... Nun steht eben meine Faschingszeit von 9 Tagen an. Es hört mit einem ungeraden We-also eigentl sein We, auf. Es kann doch nicht sein, das ich dann nur Anspruch auf 5 Tage habe, aber er dann seine 9 Tage Herbst komplett bekommt.... Wäre als Wechsel sehr ungerecht :-(

Er versucht leider wegen jedem Schislaweng beim Jugendamt anzurufen oder mit seiner Anwältin mich zu attackieren. Er bekommt Sie doch jetzt-das war ja mein Ziel-aber Anspruch auf Zeit habe ich genauso...

Und das mit dem Akt nächstes Jahr, würde für mich bedeuten, ich sehe mein Kind 6 We am Stück nicht mehr.... Er ist doch privat unterwegs-Really fahren im Ausland-da kann doch die Kleine nichts dafür.... Er jammert, er hat zu wenig von Ihr-und im gleichen Atemzug ist ihm sein Leben wichtiger!!!! Das macht mich traurig. Wie gesagt-er hat mich noch nicht darauf angesprochen, wie wir dieses Prob lösen.

Weißt Du-ich habe sehr oft versucht, mit Ihm normal mündlich eine Vereinbarung zu treffen, aber er blockiert total-nicht ganz unschuldig seine 14 Jahre jüngere-aktuelle Freundin, die einen Mega Keil zwischen uns getrieben hat... 6 halb Jahre hat er sich insgesamt nie wirklich für unsere Tochter interessiert, weil er sich selber wichtiger ist.... Und sich dann wundern, wenn ich endgültig blockiere...

Der Umgang läuft auch mehr schlecht als recht.... Aber das ist eine andere Geschichte...

So, soweit mal gut... Ich weiß, das ein Kind beide Eltern braucht, jedoch nur, wenn beide es auch richtig machen :-) und sich interessieren für das Leben des Kindes. Und nicht-mal habe ich Interesse und mal nicht.... Ich hätte mich nie quer gestellt, wenn das mit den 1halb Jahren nicht gewesen wäre... Hatte Ihm vorher schon Umgang immer wieder ermöglicht-obwohl er sich nicht regelmässig und mit vielen langen Abständen, nicht für seine Kleine interessiert hat. Beständigkeit und Verantwortung-ein Fremdwort für Ihn!!!!! LG P.

@Philarmonie
  1. sein privatleben und seine hobbies gehen dich nichts an. ändert nichts daran, dass er anspruch auf ersatz der von ihm vorher angekündigten ausfälle hat
  2. wenn im umgangsurteil steht, du hast anspruch auf die winterferien, dann gehen die von mo-so. würdest du in dieser woche in die sonne fliegen, kommst du auch nicht extra zurück nach deutschland. bist du in der woche zu hause, dann spricht nichts dagegen, wenn sein kind zu ihm geht, immerhin siehst du sie ja täglich du hast das kind noch in den osterferien, sommerferien und allen feiertagen. ihm steht eigentlich viel mehr umgang zu. machst du so weiter wird er wieder klagen müssen. willst du lieber haftstrafe angedroht bekommen?
  3. seine freundin ist uninteressant und geschichte, interessiert gericht nicht im geringsten.
  4. dein verhalten ist an vielen stellen kleinlich und kindisch. genauso wie du ihn dazu bringst zum gericht zu gehen und umgang einzuklagen. das rückt dich ins negative licht und nicht ihn. machst du so weiter verlierst du irgendwann das sorgerecht.
@Philarmonie

Sorry, mein Internet hatte gesponnen.

Ich weiss, was du meinst. Und ich verstehe auch deine Sicht. Allerdings hat er genauso die Pflicht und das Recht euer Kind zu sehen. Seine Freundin kann dir auch schnurzpiepe sein, solange sie euer Kind nicht in irgendeiner Weise gefährdet. Und manchmal ist es egal, wenn sich ein Papa nicht meldet, wenn er danach eine Beständigkeit zeigt. Wenn diese Beständigkeit nicht zu sehen ist, gehe du zum Jugendamt und bitte um eine Beratung/ Vermittlung mit dem Vater. Vielleicht können die euch helfen.

Das mit den 6 We verstehe ich auch. Auch da wäre die Lösung eine vernünftige Kommunikation. Habe vorher eine Lösung parat, die für dich akzeptabel ist (Beispiel 3 We am Stück in dem einem Monat und später nochmal 3 We am Stück)