Gibt es beim Personenbeförderungsschein Ausnahmen bezüglich des Mindestaltern?

3 Antworten

Kurzes Update, war vor einigen Tagen bei der IHK, mit meinem Berater habe ich binnen der letzten zwei Jahre schon einige Schlachten geführt, aber dies ist ein anderes Thema .. Jedenfalls meinte dieser nach massig Recherche das laut Paragraph 74, FeV Ausnahmen möglich sind. Werde mit diesem Wissen sowie einem Ausdruck des genannten Paragraphen die Führerscheinstelle erneut aufsuchen und einfach mal hoffen, das ich eine andere Sachbearbeiterin erwische :-P

Hallo Yannik,
in begründeten Fällen kann die Führerscheinstelle eine Ausnahme machen.
Hierzu würde ich an Deiner Stelle aber erst mit der Behörde reden, bei der Du Deine Konzession für den gewerblichen Personenverkehr mit Mietwagen beantragt hast. Normalerweise habe die die Fachaufsicht.
Oder Du gehst mal zu der IHK, bei der Du Deine Fachkundeprüfung abgelegt hast, die können oft auch sehr viel helfen.

eindeutig Nein