Gibt es beim Personenbeförderungsschein Ausnahmen bezüglich des Mindestaltern?
Guten Abend werte Community, ich bin seit gut zwei Jahren nebenberuflich selbstständig und plane nun auch weiter zu expandieren. Expandieren bedeutet in diesem Fall der Einstieg in das Shuttlegewerbe (auf Grund vermehrten Anfragen zu diesem Thema). Natürlich habe ich mich weitestgehend über das Internet erkundigt und mich mal auf eine Antwort hier auf gutefragen.net verlassen, in der es heißt, dass Ausnahmen hierbei betreffend dem Mindestalter vorkommen können, sofern man dies im Sinne des EIGENEN Betriebs steht. War heute dann doch relativ erstaunt, als die werte Sachbearbeiterin an der Führerscheinstelle dies verneinte, jemand anderen sprechen könne ich auch nicht, so die ältere Dame. Meines Erachtens nach lag diese Aussage weit über ihrer Kompetenz .. Nun zur Frage: Kennt ihr evtl. Ausnahmefälle, in denen dieser besagte Personenbeförderungsschein bereits vor dem 21. Lebensjahr ausgestellt wurde? (Am besten mit dazugehöriger Führerscheinstelle, dann stehe ich nicht mit leeren Händen da) .. Sonst werde ich das gerade erst erworbene 9 Meter lange Schmuckstück wohl für über ein Jahr einlagern müssen .. Bin für jede Antwort und jeden noch so kleinen Tipp dankbar! Grüße Yannick
3 Antworten
Kurzes Update, war vor einigen Tagen bei der IHK, mit meinem Berater habe ich binnen der letzten zwei Jahre schon einige Schlachten geführt, aber dies ist ein anderes Thema .. Jedenfalls meinte dieser nach massig Recherche das laut Paragraph 74, FeV Ausnahmen möglich sind. Werde mit diesem Wissen sowie einem Ausdruck des genannten Paragraphen die Führerscheinstelle erneut aufsuchen und einfach mal hoffen, das ich eine andere Sachbearbeiterin erwische :-P
Hallo Yannik,
in begründeten Fällen kann die Führerscheinstelle eine Ausnahme machen.
Hierzu würde ich an Deiner Stelle aber erst mit der Behörde reden, bei der Du Deine Konzession für den gewerblichen Personenverkehr mit Mietwagen beantragt hast. Normalerweise habe die die Fachaufsicht.
Oder Du gehst mal zu der IHK, bei der Du Deine Fachkundeprüfung abgelegt hast, die können oft auch sehr viel helfen.
eindeutig Nein