GEZ Zahlungsaufforderungen in den Papierkorb werfen?

8 Antworten

  1. Es gibt keine GEZ. Die GEZ unterlag einer anderen Rechtsgrundlage als der jetzige Beitragsservice. Unterlagen der damaligen GEZ dürfen daher in der Tat konsequenzlos in den Shredder.
  2. Der Beitragsservice versendet allerhand Dokumente. Relevant ist davon aber nur eins und darauf steht "Beitrags-/Gebührenbescheid". Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der mit Rechtsfolgen einhergeht, über diese bist du zu belehren. Rechtsfolgen wäre, dass der Bescheid nach 4 Wochen ohne Widerspruch rechtskräftig wird.
  3. Ein rechtskräftiger Bescheid kann zwangsvollstreckt werden. Heißt man schickt einen Gerichtsvollzieher und der pfändet, wenn pfändbares Einkommen/Vermögen vorhanden ist ansonsten kann er auf Antrag des Beitragsservice die Vermögensauskunft abnehmen (früher eideststattliche Versicherung) in der mal alle seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen hat.
  4. Weigert man sich die Vermögensauskunft abzulegen so kann Erzwingungshaft angeordnet werden. Macht man falsche Angaben so ist dies ein Straftatbestand (§ 156 StGB).

So viel zu Theorie.

Ob praktisch dieser Weg schon gegangen wurde ist mir unbekannt. Angesichts der vielen noch nicht abschließend verhandelten Klagen und Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag, kann ich mir vorstellen, dass hier die Punkte 3 und 4 z.Zt. noch sehr sparsam in Angriff genommen werden.

Georg63  02.10.2014, 19:31

Seit dem der BGH vor einigen Monaten die neuen Regelungen abgesegnet hat, werden verstärkt nichtangemeldete Haushalte angeschrieben. Kenne aber niemanden, der auf den GV gewartet hat.

adk710  02.10.2014, 22:42
@Georg63

Der BGH ist dafür gar nicht zuständig... Du meinst wohl den Bayerischen Verfassungsgerichtshof und der heißt abgekürzt BayVerfGH.

kevin1905  02.10.2014, 23:42
@adk710

Als Mensch aus NRW tangiert der mich eigentlich...null ^^

mepeisen  04.10.2014, 09:55
@kevin1905

Tatsächlich war es das Bundesverfassungsgericht, was entsprechende Verfassungsbeschwerden nicht zuließ. Und damit ist der Drops gelutscht.

Bis lettes Jahr konnt man das. Aber das wurde geändert. Heute MUSS man Zahlen, Wen man Einen Haushalt hat. Ich hoffe es schikt jemand den passenden link

kevin1905  01.10.2014, 19:39

vorletztes*

Pfänden können die nicht wegen formfehler und kein richter unterzeichnet etwas meine briefe gehen mit annahme verweigert zurück

kevin1905  01.10.2014, 19:44
Pfänden können die nicht wegen formfehler

Das hängt von der Kompetenz des Gerichtsvollziehers ab. Formfehler begehen zumeist diese Herren. Wenn der GV jedoch alles korrekt macht kann er auch vollstrecken.

und kein richter unterzeichnet etwas

Der Beitragsservice ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Kein privatrechtlicher Gläubiger. Es bedarf keiner gerichtlichen Entscheidung. Man bekommt einen Bescheid mit Rechtshelfsbelehrung und 4 Wochen Frist. In der Frist kann man widersprechen.

Tut man nichts wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.

Ob dann die Vollstreckung wirklich durchgeführt wird und diese formal korrekt ist, ist wieder eine Einzelfall Sache. Steht der Besuch vom GV ins Haus sollte man durchaus einen Anwalt zuziehen.

Ähnlich läuft es bei Steuerrechtssachen (AO) und in der Sozialgesetzgebung (SGB I-XII).

mepeisen  02.10.2014, 19:53

Bleib schön weiter in deiner Traumwelt. Viel Spaß mit dem Gerichtsvollzieher.

meisterstroee  23.02.2015, 16:22
@mepeisen

§126 BGB

adk710  02.10.2014, 22:55

Glaubst du im Ernst, das machen die mit Absicht, dass sie es nicht unterzeichnen? Der Beitragsbescheid ist eine öffentlich-rechtliche Forderung, die aus sich selbst heraus vollstreckbar ist, dazu braucht es keinen Richter. Die Behörde kann sofort nach Fälligkeit den Gerichtsvollzieher losschicken.

Übrigens werden Mahn- und Vollstreckungsbescheide nicht von einem Richter unterzeichnet, sondern vom Rechtspfleger...

Annahme verweigern und schön können mich alle mal, das wäre schön, hm? Träum weiter, Behörden und Gerichte werden dir schon sagen, wo der Formfehler liegt (wahrscheinlich bei dir...), das machen die gern auch mit mehr oder weniger sanfter Gewalt. :-)

kevin1905  02.10.2014, 23:46
@adk710
Annahme verweigern und schön können mich alle mal

Dazu käme noch, dass man einer förmlichen Zustellung die Annahme rein rechtlich gar nicht verweigern kann.

adk710  03.10.2014, 00:14
@kevin1905

Stimmt, das kommt erschwerend hinzu... Aber ich glaube, wir haben es hier mit einem unbelehrbaren Reichsbürger zu tun, da hilft alle Überzeugungskunst nichts. :)

Ja sie haben Recht. Bekämen sie noch heute aktuell Post von der GEZ ab in den Papierkorb. Denn die GEZ gibt es schon lange nicht mehr.

Das heißt seit mehreren Jahren ARD, ZDF, Deutschlandradio Gebührenservice.

Es ist einfach Fakt, dass die Gebüreneintreiber bis zum äussersten gehen und auch vor Inkasko und Pfandmeister nicht zu rückschrecken. Das was du gehört hast sind nichts weiter als Sprüche.

adk710  02.10.2014, 22:44

Da es keine Rundfunkgebühren mehr gibt, gibt es auch keinen Gebührenservice. Seit 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag, also heißt die GEZ nun richtig Beitragsservice. :-)

Es gibt sogar eine ganze Menge säumiger Zahler die in Anspruch genommen worden sind. Nur dauert das inzwischen einge Zeit. Billiger wird es dadurch nicht.

Timsy 
Fragesteller
 01.10.2014, 16:54

Danke!

Aber gibt es nun belegbare aktuelle Fälle oder nicht?

Menuett  01.10.2014, 19:39
@Timsy

Meine Schwester durfte mal über 500€ nachzahlen. Da kam der Gerichtsvollzieher.