Klagerücknahme Vwg wegen Rundfunk.. was nun?

3 Antworten

Hallo ! erstmal - nicht den Kopf hängen lassen -die Welt dreht sich weiter !

hier eine Tabelle, welchen einen guten Anhaltswert liefert:

http://www.verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/gerichtskosten/gerichtskosten-im-verwaltungsprozess-71838.html

Aber warum willst du die Klage zurück ziehen ? Wenn du persönlich bedroht worden bist, gibt es andere Möglichkeiten.Ausserdem hat das höchste deutsche Gericht schon festgestellt, das die GEZ keine Behörde ist.( Aktenzeichen habe ich vorrätig ) weiterhin haben schon knapp 5 Mio Menschen nichts mehr mit der GEZ zu tun - warum willst du zahlen dafür ?

sicher wird es nicht einfach - aber wenn es einfach wäre, wären noch viel mehr Menschen von der GEZ weg.

als Anfang hier ein Video von Youtube: investiere eine halbe Stunde Zeit und du weist viel mehr. Nebenbei: ich zahle seit 38 Jahren keine GEZ !

https://youtube.com/watch?v=gIGUpSQ-0hc

nein, chancenlos, weil der Richter mich hasst, der Rundfunk ist nur auf Vernichtung aus, weil die Grenzgänger (so wie ich..) den Ärger machen, die mit dem Portmonnaie, denen tuts nicht weh-ganz im Gegenteil - Hass auf allen Ebenen , Has, Hass, Hass - die Merkel ist für mich gestorben

@basai46

@ basai46

Wenn du solche absurden Vorurteile gegen das Gericht hast, erübrigt sich jede Antwort. Dem Richter ist es gleichgültig, wer den Prozess gewinnt. Er richtet sich nach der Akten- und Beweislage.

@Mignon5

habe selbst gar kein Internet, sondern fremd  .. komme morgen wieder, weil ich weg muß - aber nur soviel: ein Richter spricht bei Vwg in Sachen Rundfunk i m m er zu Gunsten Rundfunk, wie in einer Diktatur (Bananenrepublik).. . also ist Klage wegen Rundfunk für jemand, der Sozialamt scheut aus persönlichen Gründen, ein Satz mit X

Vor allen Dingen ist die GEZ gar nicht mehr existent.

@AalFred2

Vor allem meldet sich bei jeder Frage zum Rundfunkbeitrag ein Troll, der zwar inhaltlich nichts beizutragen hat aber zwanghaft darauf hinweisen muß, daß es nicht mehr GEZ heißt.

@Hegemon

Vor allen Dingen melden sich bei jeder Frage zum Rundfunkbeitrag die gleichen Trolle, die immer wieder behaupten, man müsse das Ganze nicht bezahlen. Aber süss, dass auch du dich mal wieder meldest. Ich find dich einfach knuffig.

Ausserdem hat das höchste deutsche Gericht schon festgestellt, das die GEZ keine Behörde ist.( Aktenzeichen habe ich vorrätig )

Dass der Beitragsservice keine Behörde ist, ist ein alter Hut. ich bezweifele daher, dass es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gibt. Falls doch, nenn bitte das Aktenzeichen.

Die Landesrundfunkanstalten sind allerdings Anstalten öffentlichen Rechts und somit Behörden.

@PatrickLassan

Mensch, was redet ihr da eigentlich?? Dass es GEZ nicht mehr gibt, weiß doch jeder, aber es (GEZ) gilt - immer noch - als Synonym für`s Internet Netz und Forum usw... wo ist da das Problem?? Natürlich heißt es Beitragsservice von ARD/ZDF ...bla, bla, bla,  aber wer will schon immer dies lange Wort zitieren, wo sowieso nix mit Service ist usw..

Außerdem habe ich es schriftlich, daß dieser Beitragsservice bla,bla,bla nichts weiter als eine STELLE ist und keine rechtsrelevante Funktion inne hat usw... also nix mit Behörde und amtlich usw...

du kämpfst immer gegen einen Rundfunk je nach Bundesland unterschiedlich, die aber die Schmutzarbeit diesem Beitragsunservice überlassen, und die wiederum haben dann eine ganze Armada von Advokaten, die gut davon leben können, weil sie nichts zu tun brauchen, weil ja eh` schon alles im Lot ist... (schnell verdientes Geld also, wie Nuggets in Alaska...)

@basai46

Man könnte sich jetzt auch einfach an die Gesetze und Vorschriften in diesem Land halten. Dann hätten die Anwälte gar nicht so viel zu tun.

@AalFred2

ja, bloß keine Kritik und die Schnauze halten, Courage am A**sch und in der Kirche rumheucheln, was für ein toller Hecht ich doch bin, und bei Testamentseröffnung dann rumkeulen und mit Anwalt drohen - nur Knete zählt + und die Moral geht zum Teufel - abgesehen davon hast du recht: da die Anwälte sowieso nur Triss labern, kann man sich die da natürlich sparen - bis zur 1.Instanz geht das ja

@basai46

Irgendwie unterliegst du einem riesigen Missverständnis. Gerichte und Prozesse sind kein Ort, um Kritik an Gesetzen zu äussern. Dort werden die gesetze nicht gemacht, nur angewendet.

Warum du in der Kirche rumheuchelst und bei Testamentseröffnungen rumkeulst, erschliesst sich mir nicht, dürfte aber auch hier keine Rolle spielen.

Klagerücknahme ist insofern sinnvoll, weil es Kosten und Aufwand spart. Parallel dazu solltest Du Zahlungen erst mal unter Vorbehalt leisten (Musterschreiben im Netz) und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nächstes Frühjahr abwarten: RA Giller aus Jena, mit dem ich dazu telefonierte, hat dort gerade eine Verfassungsbeschwerde zu laufen.

.. danke soweit, aber glaubst du wirklich (im Ernst), dieser Piratenverein würde jemals bei  " unter Vorbehalt " Geld zurückzahlen?? Dafür sind die viel zu abgebrüht.. incl. der Entscheider in den Ministerien.. (Lobbyismus) Außerdem wollten dann der Gerechtigkeit halber alle "Betroffenen" ihr Geld -vielleicht auch nur teilweise- zurückhaben...

mir wurde nicht nur angedroht, daß ein Urteil sowieso ablehnender Natur wäre (abgewiesen), sondern im unwahrscheinlichen Falle eines Gewinns die Gegenseite in Revision gehen würde, sodaß für einen Einzelkämpfer keine Aussicht auf Erfolg, da zu teuer, wä#re.. das zum Rechtsstaat

@basai46

Du hast als Alternative die Zwangsvollstreckung bzw. Erzwingungshaft. Kannst ja als Märtyrer gerne in den Kahn gehen. Deine Entscheidung.

Ich zahle zumindest die Beträge, bei denen Vollstreckung angekündigt wird, unter Vorbehalt. Und ja - der Beitragsservice hat mir die Rückzahlung im Falle entsprechnder Urteile schriftlich angekündigt. Unabhängig davon, ob ich denen Glaube, werden sie sich an Recht und Gesetz halten müssen.

Solang die Entscheidung des BVerfG aussteht, wird die Gegenseite selbstverständlich in Revision gehen. Das ist völlig normal. Und ja - genau das ist Rechtsstaat.

@Hegemon

ja, ok, das mit dem unter Vorbehalt hat natürlich seinen Sinn... hast ja Recht ... bin schon ein bißchen verdorben durch diesen ganzen Mist

@basai46

Trink mal'n Tee und versuche, Dich ein wenig zu entspannen. Der GEZ-Sch.. ist zwar ärgerlich - aber nicht das Wichtigste im Leben. :-)

@basai46

Die Frage ist ob überhaupt verhandelt wird, die meisten Gerichte stellen diese Prozesse zurück und warten auf höhere Urteile. Kommt natürlich auch auf die Klagebegründung an.

@geheim007b

die Klagebegründung fußte auf Unterhaltszahlung und Selbstbehalt (880€)-als der Richter, dick und mit Glatze, eintrat, war mir schon klar(lange Haare 68.Typ), daß der mich haßte... so laberte er von Umkehrschlüssen(Steuern und Müllabfuhr) und daß meine Kinder über Ex mir die Beitragsgebühr als Unterhalt zurücküberweisen müßten(Umkehrschluß..), damit dieser Ver**erverein zu seinem Wahnsinnsgeld kommt.. Befreiung krieg ich deshalb auch nicht, weil ich noch zu gesund bin; und da ich ja Unterhalt zahlen kann, bin ich auch keine Härtefall... wenn ein Urteil schon von vornherein feststeht, dann nehm ich mal an, daß die alle geschmiert werden - jetzt kriegen die Kinder zu Weihnachten eben weniger, weil ja dieser Rundfunk vor Unterhalt geht :-( das muß eigentlich verfassungswidrig sein, weil das Wohl der Kinder leidet und gefährdet ist, aber solche Typen haben eben keine Kinder, schade, daß ich keine Richterin hatte.. Jetzt darf ich für diese Advokaten von der Gegenseite auch noch die Weihnachtsfeier bezahlen - ausgerechnet die nagen ja am Hungertuch.-.-

grundsätzlich wollte ich mich aber stark machen, weil ein Millionär nur genausoviel zahlt wie eine arme Socke (wie ich) - aber das ist ja lt. besch**senem Urteil verfassungsgemäß... Betrug, Betrug

Frohe Weihnachten!

 

@basai46

Prinzipiell gilt die Pfändugnsgrenze auch für die Rundfunkabgabe, allerdings verschwindet die Forderung dadurch ja nicht sondern staut sich nur auf. Besser wäre es dem Richter seine Argumente um die Ohren zu hauen... eine Steuer ist es nicht, das wurde ja auch schon oft genug geurteilt (wäre es eine hätte der ÖR ein Problem.... denn der Geldhahn würde kleiner werden... was das hauptproblem wäre neben ein paar Dingen die man ändern müsste wie das Problem mit der Staatsferne)... Müll ist eine Gebühr (auch wenn manche Gemeindeordnungen dazu verpflichten was ich auch schon nicht ganz machbar halte da es dann keine Gebühr wäre). Eine Gebühr war das frühere prinzip (man zahlt nur wenn man hat). Die Abgabe soll ein Beitrag sein, aber auch das trifft nicht zu da genauso wie die Steuer und die Gebühr ein Beitrag gewisse Eigenschaften haben muss die nicht erfüllt werden (die Leistung muss konkret sein (Leistung X für Betrag Y, nicht Rundfunk mit wechselnden/neuen Sendern und unvorhersehbaren Programm) und individuell zuortenbar (soll heißen Person X, Familie Y, oder von mir aus noch Ortsteil Y, NICHT aber pauschal alle deutschen Haushalte/Firmen). Hierdurch (und vermutlich auch durch andere Dinge) geht der Beitragsstatus verloren. Bayern zauberte die Vorzugslast aus dem Hut, eine Vorzugslast bedingt aber einen Vermögensvorteil aus dem ganzen... hier wäre ein typisches Beispiel wenn eine Straße gebaut wird und dadurch ein Grundstück angeschlossen oder der Anschluss verbessert wird wodurch das Grundstück an Wert gewinnt). Dieser Vermögensvorteil ist natürlich auch nicht gegeben. Ich persönlich denke das die Abgabe mangels geeigneten Abrechnungsmodel (Steuer, Gebühr, Beitrag etc) nicht Vereinnahmbar ist. Da ich diese These bereits seit 2013 vertrete und trotz direkter Aufforderung auch nie bescheidet wurde gehe ich davon aus das man der gerichtlichen Überprüfung meiner Argumente aus dem weg gehen will. Dennoch muss gesagt werden, dieser weg ist nur zu empfehlen wenn man auch das notwendige Kleingeld hätte für den Gerichtsweg sowie das nachbezahlen des ganzen zur Not.

Ob jetzt so oder so, der Widerstand ist maximal, scheinbar sind über 50% der Zahler säumig, stark säumig oder sogar in der Vollstreckung, es sind nach wie vor unzählige Klagen Anhänig die zurückgestellt werden (werden es mehr ist es eine Art Verstopfungsattake des Verwaltungsaperates - eine wie ich finde legitime Art des zivilen Ungehorsams). Wüssten die Menschen wie genau das Geld verpulvert wird (u.a. 2/3tel für Pensionen, vom restlichen drittel versickern Gelder in dunklen Kanälen von externen Produktionsfirmen, "Experten" mit Traumgagen und Lizenzen für Großsportereignisse weit über dem was sinnvoll ist.... die zahlen würden noch weiter steigen. Die zahlen verschlimmern sich weiter so das ich denke das der druck auf die Politik auch höher werden wird. Ich denke das aktuelle System ist so weder zu verkaufen noch zu halten.

Persönlich wäre ich dafür das ganze zu Steuerfinanzieren (entsprechende Passage wg. Staatsferne entfernen) und das budget um 75% zurückzufahren... damit ARD und 4 lokalsender + 4 Lokalradios sowie Deutschlandfunk zu betreiben... sich auf den Grundversorgungsauftrag und den Bildungsauftrag zu besinnen und genau das zu tun wofür das ganze ursprünglich mal gedacht war.... zu einer Zeit bei dem der ÖR die einzige Informationsquelle war.

@basai46

Auch wenn Du nicht damit, ist einverstanden bist, es ist ein Rechtsstaat. Du hast eben nicht recht.

Wenn du brauchbare Antworten haben möchtest, mußt du präzise Fragen mit Hintergrundinformationen stellen. Wer hat die Klage warum zurückgezogen? Wer ist Kläger, wer Beklagter? Was bedeutet die Abkürzung "Vwg"???

Vwg = Verwaltungsgericht.. das warum erklärt sich durch die Aussage des Richters, daß ein Urteil auch ablehnender Natur ist, und die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat usw.. usw..- das übliche halt, wenn der Kläger nichts im Rücken hat, außer seine Argumente..

ein Phyrrussieg würde nur bedeuten, daß die Gegenseite in Revision geht und dann der Kläger auch einen Anwalt braucht..usw usw .. für den Beklagten ist das dank Milliarden im Rücken natürlich kein Problem - die Beklagte ist also natürlich der Rundfunk, Benachteiligung durch Aussichtslosigkeit und Lobby

@basai46

das warum erklärt sich durch die Aussage des Richters, daß ein Urteil auch ablehnender Natur ist, und die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat usw.. usw..- das übliche halt, wenn der Kläger nichts im Rücken hat, außer seine Argumente..

Ein Gerichtsprozess ist ja auch keine Diskussionsrunde sondern richtet sich eben nach der Gesetzeslage.

@AalFred2

ja gut, da nur abgesahnt wird ohne Sinn und Verstand, werde ich meinen Spenderausweis, mit dem ich eigentlich unentgeltlich meine Organe nach meinem Ableben zur Verfügung stellen wollte, in die Mülltonne kloppen, denn nach Gesetzeslage habe ich ja diese Freiheit (ohne Diskussion), denn warum soll ich für diese reichen Pfaffen - dann umsonst und gratis - (theoretisch) noch symbolisch mein Herz (zB) zu Markte trage... (!)

#  für `ne arme Socke wollt`ich aber selbstverständlich alles tun  ... diese Ungerechtigkeit beim Abzocken muß mit Ungerechtigkeit vergolten werden, weil heutzutage alles über Betrug abgezockt wird, weil ich dem Rundfunk nix mehr glaube

@basai46

Und bei dem unsinnigen Gelaber wunderst du dich, dass der Richter deiner Argumentation nicht folgt.

@AalFred2

ich sach jetzt gar nichts mehr - macht doch einen Triss allein.. jetzt weiß ich auch, warum die alle nur noch (wie) doof in ihr Smartphone glotzen - schöne Advent

@basai46

Das wird den Richter freuen.