GEZ Säumniszuschlag

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Das Gesetz sagt hierzu ganz klar, dass der Verzugsschaden ab dem Verzug vom Schuldner zu bezahlen ist. Da Sie aber die Forderung beglichen hatten ist kein weitererer Verzugsschaden entstanden.

Hier gilt das Gebot der Mahnkostendoppelung nicht zu überspannen. Die GEZ ist zwar sehr stringent was die Beitreibung anbelangt jedoch ebenso wie jeder andere an das Gesetz gebunden. Wer jetzt noch weitere € 5,11 verlangt soll diese gerichtlich beitreiben. Kein Amtsrichter wird diesem begehren stattgeben können. Im Übrigen ist der Verzug in den §§ 280, 281, 284 und 286 BGB gegegelt.

Somit immer langsam mit den Pferden denn nach allgemeiner Rechtsprechung sind Mahnkosten und Mahnspesen zunächst einmal in der allgemeinen Kostenstruktur mit einzuplanen und nicht einfach wahllos auf die Forderung zuzuschlagen.

Hier empfehle ich beinhart zu bleiben und hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben. Schönen Tag noch.

Boh, GEZ... schick denen eine Kopie des Kontoauszuges. Normalerweise gilt das Datum der Überweisung, auch bei der GEZ....

hauseltr  19.07.2011, 12:21

Irrtum, es gilt das Datum des Geldeingangs auf dem Konto!

Der Geldeingang auf dem Konto des Vermieters ist entscheidend für die pünktliche Zahlung, nicht der Tag der Überweisung.

Auch du erwartest dein dir zustehendes Geld (Lohn usw.) mindestens am letzten Tage des Monats und nicht am ersten Tag des neuen Monats, wenn es nicht anders vereinbart ist.

Blindi56  19.07.2011, 12:23
@hauseltr

Stimmt auch wieder, aber versuchen kann man es...

So sind die Spielregeln - es sind nicht immer andere Schuld, wenn man sein Zeugs nicht geregelt bekommt - lern was draus.

Inkasso  19.07.2011, 12:28

Nein, es gilt das Datum des Geldeingangs. Das war und ist schon immer so denn Geldschulden sind Bringschulden und müssen zu dem im Vertrag oder der Mahnung angegebenen Datum eingegangen sein. Jedoch ist festzuhalten, dass so große Unternehmen wie die GEZ einen langen Kontolauf haben und die Forderung bestimmt schon am nächsten Tag gutgeschrieben war jedoch im System noch nicht verarbeitet. Somit denke ich ist die erweiterte Forderung der Mahnkosten entbehrlich.

user1439  19.07.2011, 12:33
@Inkasso

In der Fragstellung fehlt die Zahlungsfrist der ersten Mahnung. Die wurde wohl nicht zu knapp überschritten.

Das Überweisungsdatum gilt, die sind echt dreist.