Muß ich Mahngebühren bezahlen, obwohl die Rechnung beglichen ist?

7 Antworten

Du hast also noch bezahlt bevor die Mahnung eingegangen ist? Nein, dann musst du die Mahngebühr nicht zahlen. Die musst du i.d.R. erst nach Erhalt der Mahnung (wenn du bis dahin noch nicht gezahlt hast) zahlen.

Meist steht im Schreiben einer Mahnung, dass das Schreiben, falls die Zahlung inzwischen geleistet wurde und sich mit der Mahnung überschnitten hat, als ungeachtet betrachtet werden kann. In dem Fall hast du keine Mahngebühren zu zahlen. Es kann zwar sein, dass das Geld erst nach dem Absenden der Mahnung auf das Konto des Absender eingegangen ist, aber ich würde sie trotzdem nicht zahlen, so lange du nichts mehr hörst. Letztendlich kann man Mahngebühren auch nicht anmahnen. Wenn du die Überweisung, als du die Mahnung erhalten hast, noch nicht getätigt hättest, dann hättest du natürlich die Mahngebühr mit überweisen müssen.

Wenn Deine Zahlung vor der Mahnung eingegangen ist, brauchst Du nicht zahlen. Das musst Du aber notfalls beweisen.

Hallo Sonne1959,

wenn sich Ihre Zahlung und der Versand der Mahnung überschnitten haben, müssen Sie die Gebühren nicht bezahlen. Bitte melden Sie sich kurz bei unserem Kundendienst, damit wir die Angelegenheit schnell klären können. Telefonisch erreichen Sie uns heute bis 17:00 Uhr unter 0911 477 577 10 (zum Ortstarif) oder über das Kontaktformular auf www.klarna.de. Vielen Dank!

Ihr Klarna-Kundendienst

klar du bist deinen Verpflichtungen den Betrag innerhalb festgesetzten Zeitraum zu begleichen nicht eingegangen!