Gez Haftbefehl - Studium

9 Antworten

Hallo olivia311077,

wenn jemand Geld von Ihnen will, muss er die Zustellung eines Mahnbescheides beantragen. Gegen diesen Mahnbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Dies haben Sie offensichtlich versäumt. Wenn innerhalb der gesetzlichen Frist kein Widerspruch erfolgt, kann der Gläubiger die Zustellung des Vollstreckungsbescheides beantragen, gegen den Sie wiederum 14 Tage lang Widerspruch einlegen können. Auch dies haben Sie offensichtlich versäumt. Folglich kann der Gläubiger nun einen Gerichtsvollzieher beauftragen, Ihre Schulden bei Ihnen einzutreiben. Sie haben nun die Möglichkeit, entweder Ihre Schulden (ob berechtigt oder nicht) zu begleichen oder vor dem Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abzugeben. Erst wenn Sie auch dies verweigern, wird der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl erwirken, um Sie von der Polizei einem Richter vorführen zu lassen, bei dem Sie dann letztendlich doch den Offenbarungseid ablegen müssen. Dies ist keine Rechtsberatung und kann durchaus auch falsch sein. Ich versuche hier nur als einigermaßen belesener Laie zu helfen und empfehle natürlich dringend, ganz schnell einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Trotzdem noch ein Tipp: Klären Sie die Sache mit der GEZ ab, auch wenn das Wochen dauert, und signalisieren Sie dem Gerichtsvollzieher bis zur endgültigen Klärung der Sache Ihre Zahlungsbereitschaft durch Zahlung einer 1. Rate von z.B. 5 bis 10 Euro. Dann haben Sie erstmal für 30 Tage Ruhe, um sich um Ihr Studium zu kümmern. Viele Grüße und viel Glück der Micha von memorymusik.de

Wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare, dann ist doch der Widerspruch nichtig ubd ich bekenne mich für schuldig oder nicht?

@olivia311077

Hallo, Ihr Widerspruch war an die GEZ gerichtet, die viel wichtigeren Widersprüche gegen die Bescheide des Mahngerichtes haben Sie versäumt. Die gezahlten Raten fordern Sie ja, wenn Sie Recht bekommen, von der GEZ zurück. Aber gehen Sie zu einem Anwalt !!! Bei jedem Amtsgericht gibt's auch eine Art Rechtsberatungsstelle, wo Sie dies auch kostenlos klären können. Aber machen Sie endlich was ! Gruß Micha

Antwort für olivia311077:

In Kenntnis der Sachlage ist der Beitragsservice (ist der entsprechende Sender) nun in der Verpflichtung, seine Maßnahmen zurück zu pfeifen.

Denn er darf nicht (jetzt) wissentlich eine Beschwernis auslösen und (weiter) betreiben, von der ihm (nun) bekannt ist, dass die entsprechende Rechtsgrundlage fehlt.

Informiere den Beitragsservice mit Anschrift und Telefonnummer, welcher Gerichtsvollzieher den Auftrag bearbeitet. Lasse Dir auch den Namen der Sachbearbeitung beim Service notfalls buchstabieren. Notiere jeweils Datum und Uhrzeiten.

DIE Zeit musst Du Dir nehmen und Dich rückversichern. Man kann an Deine Emailadresse eine Bestätigung senden.

der beitragsservice ist zu garnix verpflichtet. der beitragszahler ist in der nachweispflicht der zusendung des bescheides. wenn er das nicht kann, muss er zahlen. widerspruch ist ja bereits negativ ausgefallen.

deine info ist blödsinn.

Der Gerichtsvollzieher kann auch bei dir zuhause die Vermögens Auskunft machen. Der Haftbefehl gibt es nur wenn du dich weigerst, die Vermögens Auskunft zugeben. Du musst am besten den Gerichtsvollzieher nochmals anrufen. Dann wenn nötig einen Termin bei dir Zuhause vereinbaren. Der Gerichtsvollzieher kommt dann zu dir nach Hause. Lässt sich alles am Telefon regeln. Also gleich heute früh dort anrufen.

Dazu wäre ich auf jeden Fall bereit. Ich wäre auch bereit eine Ratenzahlung zu vereinbaren, da ich diesen zusätzlichen Stress nicht aushalte und überhaupt nicht gebrauchen kann.

Eine Gez-Mitarbeiterin riet mir, es auf jeden Fall mit einem Widerspruch zu versuchen.

Es ist ziemlich schwer als Studentin mal eben 300 Euro locker zu machen, zumal ich diese Gez-Befreiungen 2013 denen zugesandt habe. Leider ihne Einschreiben, da die 2012 auch ohne Einschreiben ankamen und alles geklappt hat.

Also ist es trotz festem Termin möglich, den GV zu mir nach Hause zu bestellen?

@olivia311077

Wen die GEZ kein Befreiungsschreiben erhält, dann belastete die GEZ automatisch mit Gebühren. Wenn Du diese Gebührenzahlungen ignoriert hast , wäre blöd, denn dann hättest Du dort hin schreiben können, das Du ein Befreiungsschreiben abgesendet hattest. Ohne Deine damalige Rückantwort, haben sie Dich als Zahlungsverweigerer eingestuft.

@Silmoo
Wen die GEZ kein Befreiungsschreiben erhält, dann belastete die GEZ automatisch mit Gebühren. Wenn Du diese Gebührenzahlungen ignoriert hast , wäre blöd, denn dann hättest Du dort hin schreiben können, das Du ein Befreiungsschreiben abgesendet hattest. Ohne Deine damalige Rückantwort, haben sie Dich als Zahlungsverweigerer eingestuft.

JA & DH!

Sobald Du den Sachverhalt dem Gerichtsvollzieher, am besten schriftlich dagelegt hast, erkennt der ein Vollstreckungshemmnis. Sollte er trotzdem zum Richter gehen, um den Haftbefehl ausstellen zu lassen, dann wird der Richter in diesen Fällen gar nicht entscheiden wollen, wegen Arbeitsbeitsüberlastung.

Trotzdem kommt es darauf an, auf welchem Stapel so ein Fall liegt, machmal wird unterschrieben, ohne dass dem Richter bewußt ist, was er da tut.

So oder so, der Gerichtsvollzieher macht sowieso alles wie er will. Weil er sich aber nicht so viel Arbeit machen will schellt er bei Dir an und hat gleich die Polizei dabei. Sie Akte und Post ließt de nicht, er ist nur für die Vollstreckung zuständig.

Mach einfach nicht auf, solange der Beitragsservice es nocht geklärt hat.

Deine Antwort ist total falsch. Wenn sich hinterher herausstellt dass sie zu diesem Zeitpunkt BaföG bezogen hat, würde die Zahlung zu Unrecht ergehen und das ist nicht statthaft.