GEZ einzugsdatum mitteilen?

4 Antworten

Das Datum des Einzuges wurde ihnen im Rahmen des Datenabgleichs längst von der Einwohnermeldbehörde mitgeteilt:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html?highlight=r%C3%BCck%C2%ADwirkenden%20r%C3%BCck%C2%ADwirkend%20r%C3%BCckwirkend%20befreiung

Fragen und Antworten zum Meldedatenabgleich 2018

Der Beitrags­service gleicht 2018 auf gesetz­licher Grund­lage (§ 14 Abs. 9a Rund­funk­beitrags­staats­vertrag) seine Bestands­daten mit den Daten der Ein­wohner­melde­ämter zu allen voll­jährigen Bürgern ab. So soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang kein Rund­funk­beitrag entrichtet wird. Der Melde­daten­abgleich 2018 schließt an den Melde­daten­abgleich aus den Jahren 2013/2014 an und soll die Aktualität des Daten­bestandes im Beitrags­service sicher­stellen, damit sich auch weiter­hin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks beteiligen.

Wann findet der Meldedatenabgleich 2018 statt?

Die für den Melde­daten­abgleich 2018 not­wendigen Melde­daten werden von den Ein­wohner­melde­ämtern am 6. Mai 2018, 0:00 Uhr ermittelt. Dabei handelt es sich um etwa 70,8 Mio. Daten­sätze.

Welche Daten werden übermittelt?

Dem Beitrags­service werden An­gaben zu Name, Adresse, Doktor­grad, Familien­stand und Geburts­datum sowie der Tag des Ein­zugs in die Wohnung von den Ein­wohner­melde­ämtern übermittelt.

https://www.hna.de/wirtschaft/gez-verweigerer-fliegen-bald-auf-womit-sie-dann-rechnen-muessen-9817861.html

Und nun zur freudigen Botschaft für Dich :

https://www.schuldnerberatung.de/gez-schulden/

Können GEZ-Schulden verjähren?

Ja, auch Rundfunkbeitragsforderungen unterliegen der Verjährung. Gemäß § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags richtet sich die Verjährung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über die regelmäßige Verjährung. Diese Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.

Beiträge bis zum Jahr 2015 incl. können wegen Verjährung nicht mehr beigetrieben werden.

Wenn die das Datum wissen, warum soll man selber nochmal alles angeben?

Also einzugsdatum eintragen und die können die letzten 3 Jahre einfordern. Richtig ?

@BeiNikos

Sie können die Beiträge der Kalenderjahre 2016 bis einschließlich 2018 einfordern + die Beiträge ab Januar d.J..

Sollten weiter zurückliegende Beiträge eingefordert werden, so müsstest Du dieser Forderung explizit widersprechen und Dich auf die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung berufen.

@wilees

"Hinterzogene" Beiträge haben eine andere Verjährungsfrist. (nicht sicher, ich glaube es gelten 10 Jahre. müsste ich aber erst umständlich nachlesen) Es geht um die Geltendmachung, die eine normale Verjährung unterbricht. Und da die Rundfunkgebühr per Gesetz eine "sofortige Geltendmachung" bedeutet, gilt die übliche 3jährige Verjährung nicht. Beiträge werden nach diesem System aber ohnehin erst ab dem Jahr 2016 erhoben.

Hier höre ich mir gern andere Meinungen an, aber ich denke gerade ich liege richtig.

@Eckengucker

https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-der-gez/gez-gebuehren-nachzahlen-wann-muss-man-das.html

Um die rückwirkende Zahlungspflicht nicht ausufern zu lassen sieht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag in § 4 Abs. 4 eine Verjährung für Altforderungen der GEZ nach der regelmäßigen Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB vor. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die GEZ von ihrer Nachzahlungspflicht Kenntnis erlangt hat. Somit kann maximal für den Zeitraum von 3 Jahren plus das begonnene Jahr der Kenntnis Ersatz verlangt werden.

Die interessiert nur, was in den letzten sechs Jahren war, denn seitdem gibt es keine GEZ mehr, sondern den Rundfunkbeitrag, der pro Haushalt gezahlt wird.

Und wenn er schreibt, dass er vor einem Jahr eingezogen ist, werden sie wissen wollen, was davor war.

Der Beitragsservice weiß das Einzugsdatum bereits durch den Meldedatenabgleich. Die Angabe eines falschen Datums könnte als Betrugsversuch gewertet werden. Es werden ohnehin nur Forderungen ab 2016 erhoben.

Das hat aber nichts mit der Verjährung zu tun. Hinterzogene Rundfunkbeiträge und darum handelt es sich hier, verjähren nämlich erst nach 10 Jahren. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt nur für Leute, bei denen dem Beitragsservice Schuldner mit Anschrift und Höhe der Forderung bekannt sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es spielt keine Rolle, ob er ein TV-Gerät hat! Man zahlt pro Haushalt!

Die Angabe durch ihn nur zum Abgleich und Kontrolle. Im Mai 2018 gab es einen Datenabgleich mit allen Meldeämtern. Da wurde bemerkt, dass er nicht angemeldet ist, aber im Einwohnermeldeamt gemeldet. Darum hast er nun einen Brief bekommen.

GEZ gibt es im übrigen nicht mehr! Es gibt den Rundfunkbeitrag.