GEZ Erzwingungshaft

3 Antworten

Zahlen gibt es wohl eher nicht. Erzwingungshaft ist ein Mittel Forderungen einzutreiben. Der Aufenthalt ist jedoch limitiert. Es kommt darauf an wie hoch Deine Schulden sind. Hast Du 500 Euro und die rechnen einen Tagessatz von 25 Euro, bist Du 20 Tage in Haft.

thomys9999 
Fragesteller
 06.05.2015, 15:38

ist die "Schuld" danach beglichen , oder wandert man dann immer wieder in den Bau ?

pilot350  06.05.2015, 15:39
@thomys9999

ich denke dann ist das erledigt.

thomys9999 
Fragesteller
 06.05.2015, 15:52
@pilot350

Nee, glaube das heisst dann Ersatzhaft. Erzwingungshaft wird wohl immer wieder neu angeordnet laut einiger Foren.

Geheim0815  06.05.2015, 16:09
@thomys9999

Erzwingungshaft gibts z.B. wenn man sich weigert die Vermögensauskunft abzugeben, Ordnungshaft (ersatzweise zur Geldbuße) rück an deren stelle und ersetzt die Forderung...

gibts wirklich Ordnungshaft aufgrund des nicht bezahlen eines Bescheides? Ich würde vermuten das es da eher eine Strafe gibt wg. nichtbezahlen des Bescheides, und diese dann in eine Ordnungshaft gewandelt wird, nicht aber für den Beitrag an sich.

Ist aber nur eine Vermutung, genau weiß ich es nicht.

Mit Erzwingungshaft wird bedroht, wer sich weigert, das Vermögensverzeichnis zu erstellen. Das wiederum wird vom Gläubiger nur gefordert, wenn man die Schulden, die man bei ihm hat, nicht bezahlt. Das gilt übrigens nicht nur für den Rundfunkbeitragsservice, sondern für jeden Gläubiger. Sobald du das Vermögensverzeichnis erstellt hast - es soll dem Gläubiger Auskunft darüber geben, wo bei dir noch was zu holen ist (z. B. bei deiner Bank oder deinem Arbeitgeber) - hat sich die Erzwingungshaft erledigt. Es handelt sich dabei um ein Mittel, mit dem dein Wille, die Erklärung nicht abzugeben, gebrochen werden soll. Die Schuld ist jedenfalls dadurch nicht getilgt, aber Sterben muss man dort natürlich auch nicht (Höchstdauer 6 Wochen).

Erzwingungshaft oder Beugehaft tilgt ja nicht die Schuld, sie soll ja nur den Zahlungswillen erhoehen bzw. die Abgabe des Vermoegensverzeichnisses erzwingen.Ist man dazu bereit, kommt man wieder raus. Man koennte ja auch im Knast seine Gebuehren abarbeiten, wenn man dort dann arbeitet.

Zumindest wegen der Abgabe des Vermoegensverzeichnisses gehen viele mal in den Knast, aber nach ein paar Tagen geben sie in der Regel auf. Theoretisch koennen sie dich sicher drinnen behalten, bis du nachgibst oder die geben vorher auf und lassen dich dann halt wieder raus.

Aber die Schuld bleibt definitiv. Ich glaube, nur die Bussgelder aus dem Strassenverkehr kann man als Ersatzhaft absitzen.