was kommt erst Erzwingungshaft oder ersatzfreiheitsstrafe.?
Hi erstmal, ich habe eine super dringende Frage und bin auf der suche nach hilfreicher antwort.
Ein sogenannter Bekannter hat mir folgende Story erzählt
Er sei gerichtlich Verurteilt worden zu 1200Geldstrafe weil sie ihn beim fahren ohne fahrerlaunis erwischt haben. urteil liegt nicht vor, weil post regelmäßig nicht ankommt. dann war er 3 Wochen in einer Klinik, weil Selbstmord versuch hinter sich. In dieser Zeit soll folgendes passiert sein: das Urteil mit Zahlungsaufforderung soll angekommen sein( kann er mir nicht zeigen) weil angeblich nicht angekommen, Einladung wegen nicht zahlung in die jva (kann er mir nicht zeigen weil angeblich nicht angekommen) nun stand Polizei samt Haftbefehl ei ihm angeblich vor der Tür, wollten ihn mitnehmen, aufschub gegeben bis montag um die Sache zu klären. Haftbefehl kann er mir nicht zeigen weil die Polizei nur eine Ausfertigung mit hatte. Erst hieß es Ersatzfeiheitsstrafe dann Erzwingungshaft laut seiner aussage. In welchen fällen kommt eine ersatzfreiheitsstrafe, nur in fällen vom gericht verurteilt zu Geldstrafe also nur geldanglegenheiten? Erzwingungshaft ist das nicht unlogisch? 3 Monate in den bau trotz psy. labil, und er kann die Rechnung doch nicht begleichen, weil 3 Monate Knast kann man ja kein Geld verdienen. Ratenzahlung wurde angeblich agelehnt, Ratenzahlung wurde abgelehnt angeblich.
was ist zu tun? wer entscheidet zwischen ersatzfreiheitsstrafe und Erzwingungshaft? wie kommt so was zu stande. Meiner Meinung nach ist es so, die möchten doch eigentlich Geld, dann könnte man doch jederzeit eine Ratenzahlung vereinbaren auch wenn angeblich Haftbefehl erlassen wurde, bei Erzwingungshaft kann man ja hinterher immernoch nicht zahlen.
3 Antworten
Die Grundlage für Erzwingungshaft, sind Bußgelder für Verkehrsdelikte, Schulversäumnisse, Ordnungswidrigkeiten die nach einer bestimmten Frist in Bußgelder umgewandelt werden. Wie der Name schon sagt Erzwingungshaft.
Damit ist das reine Bußgeld gemeint, welches aber nach der Haft nicht erlischt. Man sitzt im Gefängniss, auch dafür gibt es Gesetzesvorlagen wie lange man dort festgehalten wird. Man kann sich auslösen lassen indem das reine Bußgeld ohne die Verwaltungsgebühren bezahlt . Wenn man es nicht bezahlt bleibt es weiterhin erhalten und die Verjährungsfrist wird immer wieder verlängert. Im Falle einer Zahlung, bleiben aber immer noch die Verwaltungsgebühren offen. Und dies kann bei nicht Zahlung zu einem Vollstreckungsverfahren führen.Sprich:;; Zwangsvollstreckung, bis hin zum richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder zur Abgabe der EV. (eidesstattliche Versicherung) und letzteres (die EV) bei falschen Angaben wieder zur einer Gefängnisstrafe führen. Ich würde zusehen das ganze mit einer Ratenzahlung zu begleichen oder den gesamten Betrag zu bezahlen. Die ganzen rechtlichen Maßnahmen die dadraus entstehen sind nicht gerade angenehmer Natur.Und bei vielen die diese Regel nicht befolgen , ist der Niedergang eigentlich vorprogrammiert.
Gruß xxxlx
Beide Begriffe sind völlig unterschiedlich. Man kann nicht sagen, was zuerst kommt, weil deren Verhängung von unterschiedlichen Grundlagen ausgeht. Erzwingungshaft kann angeordnet werden, um eine Aussage, die du nicht verweigern darfst, es aber dennoch machst, zu bekommen. Ersatzfreiheitsstrafe kannst du bekommen, wenn du z.B. wegen ungebührlichem Verhalten vor Gericht eine Ordnungsstrafe in Höhe von 3 Tagessätzen á 30 Euro, ersatzweise 3 Tage Ordungshaft bekommst.
gut welches sind denn nun Grundlagen für Erzwingungshaft? und welches sind Grundlagen zur Ersatzfeiheitsstrafe?
ich glaube du wirst heftig verarscht. Die Polizei mit Haftbefehl muss vollstrecken und ist überhaupt nicht befugt, Aufschub zu gewähren. Das ist eine erkennbare Unwahrheit.
Der Rest ist Schwachsinn an Behauptungen, die man dir mitgeteilt hat. So viel Pleiten Pech und Pannen gibt es nicht!!!