was kommt erst Erzwingungshaft oder ersatzfreiheitsstrafe.?

3 Antworten

Die Grundlage für Erzwingungshaft, sind Bußgelder für Verkehrsdelikte, Schulversäumnisse, Ordnungswidrigkeiten die nach einer bestimmten Frist in Bußgelder umgewandelt werden. Wie der Name schon sagt Erzwingungshaft.

Damit ist das reine Bußgeld gemeint, welches aber nach der Haft nicht erlischt. Man sitzt im Gefängniss, auch dafür gibt es  Gesetzesvorlagen wie lange man dort festgehalten wird. Man kann sich auslösen lassen indem das reine Bußgeld ohne die Verwaltungsgebühren bezahlt . Wenn man es nicht bezahlt bleibt es weiterhin erhalten und die Verjährungsfrist wird immer wieder verlängert. Im Falle einer Zahlung, bleiben aber immer noch die Verwaltungsgebühren offen. Und dies kann bei nicht Zahlung zu einem Vollstreckungsverfahren führen.Sprich:;; Zwangsvollstreckung, bis hin zum richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder zur Abgabe der EV. (eidesstattliche Versicherung) und letzteres (die EV) bei falschen Angaben wieder zur einer Gefängnisstrafe führen. Ich würde zusehen das ganze mit einer Ratenzahlung zu begleichen oder den gesamten Betrag zu bezahlen. Die ganzen rechtlichen Maßnahmen die dadraus entstehen sind nicht gerade angenehmer Natur.Und bei vielen die diese Regel nicht befolgen , ist der Niedergang eigentlich vorprogrammiert.

Gruß xxxlx

Beide Begriffe sind völlig unterschiedlich. Man kann nicht sagen, was zuerst kommt, weil deren Verhängung von unterschiedlichen Grundlagen ausgeht. Erzwingungshaft kann angeordnet werden, um eine Aussage, die du nicht verweigern darfst, es aber dennoch machst, zu bekommen. Ersatzfreiheitsstrafe kannst du bekommen, wenn du z.B. wegen ungebührlichem Verhalten vor Gericht eine Ordnungsstrafe in Höhe von 3 Tagessätzen á 30 Euro, ersatzweise 3 Tage Ordungshaft bekommst. 

Levi1984 
Fragesteller
 04.09.2015, 13:45

gut welches sind denn nun Grundlagen für Erzwingungshaft? und welches sind Grundlagen zur Ersatzfeiheitsstrafe?

 

ich glaube du wirst heftig verarscht. Die Polizei mit Haftbefehl muss vollstrecken und ist überhaupt nicht befugt, Aufschub zu gewähren. Das ist eine erkennbare Unwahrheit.

Der Rest ist Schwachsinn an Behauptungen, die man dir mitgeteilt hat. So viel Pleiten Pech und Pannen gibt es nicht!!!