Was passiert mit dem Eigentum von Straftätern die in den Knast müssen?

7 Antworten

Zuerst wird nach nahen Angehörigen geforscht. Im eigenen Interesse wird der Inhaftierte denen bescheid geben. Sollte dies nich der Fall sein und der Vermieter weiß das der Mieter für längere Zeit die Wohnung nicht bewohnt bzw. keine Miete kommt löst er die Wohnung vorerst auf eigene Kosten auf. (Lässt sie räumen) Wenn sich niemand drum kümmert um die hinterbliebenene Sachen werden sie entsorgt. Dies kann der Vermieter dem Mieter dann auch noch in Rechnung stellen. Wenn die Miete weiter bezahlt wird ist das kein Problem, ein Gefängnisaufenthalt ist kein Kündigungsgrund.

das wird gepfändet glaub ich, kann auch sein, dass du vom gefängnis aus überweisungen tätigen kannst

wenn deine familie oder freunde oder du selbst die wohnung nicht räumen und die möbel unterstellen wird die wohnung zwangsgeräumt, die sachen entsorgt und du kannst dann mit zinseszins die rechnung zahlen wenn du wieder draußen bist.

Interesse wäre es, wie es aussieht, wenn der "Knasti" eine eigene Immobilie hat und was dann geschieht.

versteigert an den wenigst bietenden und das geld dir zustecken