HILFE - Vor Jahren Haus gekauft und jetzt deckt sich etwas auf...
Zur Geschichte: Wir wohnen im schönen in NRW. Haben vor etwa 12 Jahren ein Haus gekauft und uns einen Lebenstraum erfüllt. Jetzt nach so langer Zeit hat man den an unser Grundstück angrenzenden Parkplatz gekauft. Das ist nicht weiter tragisch. Das Problem ist: es kam ein Vermesser. Er hat festgestellt, dass unser Zaun ganze 16 m lang und 2 m breit zu weit auf deren Grundstück liegt. Das ist nicht alles. Wir haben in den letzten Jahren unmengen an Geld investiert in die Außenanlage. Aber das ist das kleinste übel. Nach erneuter Vermessung stellte man fest auch im hinteren Grundstücksteil liegt das selbe problem vor. Wir wollten uns mit dem Neuen Grundstücksnachbarn einigen. Der fordert eine horrende Summe für ein paar Meter Grundstück. Dabei bleibt es aber nicht. Er möchte, dass wir die ganze Vermessung übernehmen, unseren Zaun abreißen und jetzt kommts knüppel dick... er verlangt dass wir siene Planungskosten übernehmen. Denn die würden sich ja ändern... Wir können den neuen Nachbarn ja verstehen... Aber steht uns rechtlich nicht auch jemand hinter. Einen Anwalt können wir uns nicht mehr leisten... Das wäre ein ungewinnbarer Krieg... Denn wir haben vor 12 Jahren das Haus so gekauft wie es da steht und an dem Zaun nix verändert... also nix versetzt oder verschoben... nur verschönert... Unser letztes geld ist in die Außenanlage geflossen... heute haben wir eine Rechnung von knapp 18.000 Euro bekommen. Was sollen wir tun? Haben wir irgendwie eine Chance?
17 Antworten
Du wirst hierbei nicht umhin kommen, dir einen Anwalt nehmen zu müssen. Nur dieser kann anhand der Baupläne fest stellen, ob die Grundstücksgrenze tatsächlich falsch liegt. Bei der Höhe des Schadens würde ich das nicht selber klären wollen.
Ein Erstberatungsgespräch ist auch gar nicht mal so teuer. Alle Kosten eines Gerichtsverfahrens, kannst du über die Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Die Beantragung kann aber auch der Anwalt für dich übernehmen.
Vielleicht als kleiner Hintergrund: Im Rahmen des Hauskaufes hat man Gewährleistungsansprüche, sofern die tatsächliche Grundstücksgröße vom notariellen Vertrag abweicht. Ist dies nicht gegeben kann man versuchen auf arglistige Täuschung abzuzielen und Schadenersatz vom ursprünglichen Eigentümer fordern. Ob vielleicht sogar der Notar seine Informationspflicht zur Prüfung verletzt hat, müsste ebenfalls festgestellt werden. Inwiefern hier schon die Verjährung greift, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
Netter Beitrag.
Das hier ist ein Forum, in welchem man seine persönliche (auch von Laien) Einschätzung gibt. Passt dir das nicht, melde dich wo anders an!
Liegen die Baupläne vor und sind diese falsch, kann das ein Indiz sein, welches untermauert, dass der ursprüngliche Bauherr, welcher gleichzeitig der vorherige Eigentümer sein kann, hier einen Fehler begangen hat. Dies würde einen Gewährleistungsanspruch auslösen können. Das gilt natürlich nur, wenn der Zaun nicht auf gut Glück aufgestellt wurde...
Von den tatsächlichen Angaben des Kataster bzw. Grundbuchamtes habe ich nicht gesprochen, da dies unabhängig durch einen Fachanwalt geprüft und notfalls gerichtlich klar gestellt werden muss. Dies ist in diesem Forum nicht feststellbar.
Wenn dies ein Forum nur für Lebenshilfe ist sollten solche Rechtsfragen nicht gestellt werden. Und wer glaubt, gestellte Rechtsfragen mit Glaube, Liebe, Hoffnung beantworten zu können, schadet dem Fragesteller!
Ich sprach nicht von Lebenshilfe, sondern von persönlichen Einschätzungen. Von dem Glauben und der Hoffnung, sehe ich in meinem Rat auch nichts. Also: Erst richtig lesen, nachdenken und dann los poltern!
Will man eine rechtlich verbindliche Auskunft, geht man zum Anwalt.
Hat jemand ein Problem mit einer persönliche Einschätzung, so steht es der Community frei, dies zu diskutieren und dem Fragesteller dadurch einen Überblick zu verschaffen. So kann er zudem selber entscheiden, welche Auffassung er als nachhaltiger ansieht.
Das einfachste ist es doch, wenn ihr euch einfach auf euer Grundtück zurüch zieht, ihr könnt ja dann vielleicht einen neuen Zaun auf der richtigen Grundstücksgrenze errichten. Möge doch der neue Nachbar sein Grundstück in voller Größe nutzen - das Recht hat er. Ihr könntet auch 'mal selbst auf einfache Art anhand eines Lageplans (bekommt ihr ggfs. bei Katasteramt) prüfen, ob das wirklich so sein kann, wie der Vermesser meint. Falls euer Zaun tatsächlich auf dem fremden Grundstück steht, könnt ihr daraus jedoch für euch keinerlei Rechte ableiten.
Ihr solltet Euch auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen (bei geringen Einkünften einen Beratungsschein beantragen).
In den Unterlagen beim Hauskauf sollte das eigentliche Grundstück in seinen Abmessungen aufgeführt sein (evt. Grundbuchamt aufsuchen...).
Wenn der "neue Nachbar" nun Vermessungen in Auftrag gegeben hat, so muss er diese auch selbst zahlen.
Sollte sich dabei herausstellen, dass Euer Grundstück tatsächlich "zu groß" ist, könnte der Nachbar von Euch sicher verlangen, dass ihr den Zaun entsprechend versetzt, oder Euch den Boden zum Kauf anbieten.
Ersteres wäre sicher sehr unangenehm für Euch - und natürlich auch mit Kosten verbunden... Erkundigt Euch doch mal nach den "normalen Bodenpreisen" und macht Euren Nachbarn ein entspr. "Kaufangebot".
Euch allerdings auch noch die Vermessungskosten "aufzubrummen" halte ich für sehr fragwürdig - Ihr habt ja Niemanden zur Neuvermessung beauftragt.
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass sie euch die Vermessungskosten auflasten können... schließlich haben die ja vermessen lassen, bevor sie wussten, dass euer Zaun falsch steht.
Allerdings fürchte ich auch, dass sie verlangen können, dass ihr den Zaun zurückbaut...
Wenn ihr euch aktuell keinen Anwalt leisten könnt, würde ich ein Rechts-Forum empfehlen, wo euch vor ensprechendem Hintergrund und auch mit den § wahrscheinlich genauer gesagt werden kann, welche Möglichkeiten es gibt. Ich persönlich habe bei recht.de echt immer sehr fundierte Antworten bekommen, wenn ich rechtliche Fragen hatte. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Viel Glück!
Versetzt die Zäune auf Eure richtige Grundstücksgrenze!
Wie will denn ein Anwalt anhand der Baupläne die Lage der Grundstücksgrenzen feststellen? Das kann nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Katasteramt.
Es ist immer wieder erstaunlich, was Laien sich so unter Bau- und Vermessungsrecht vorstellen!