Gewohnheitsrecht am Arbeitsplatz?

4 Antworten

Es gibt kein Grundrecht, welches essen und trinken direkt am Arbeitsplatz erlaubt. Auch gibt es hier kein Gewohnheitsrecht. Da Euch eine halbstündige Mittagspause zusteht, müßt Ihr die Möglichkeit haben, den Arbeitsplatz zu verlassen, um essen zu können. Das kann Euch nicht verwehrt werden. Habt Ihr einen Betriebsrat? Denn, will ein AG seinen Beschäftigten das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten, muß er den BR einschalten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.

@ Novos : Nein, beim Essen nicht. Gestern erst monierte er, als ich in der Mittagspause privat telefonierte (wurde angerufen und alles war 100%ig in meiner Freizeit). Da meinte er, ich soll doch bitte leise sein. Beim Essen hieß es nur "Sie sind schließlich nicht zuhause im Wohnzimmer. Bitte hören Sie mit dem Essen auf." Trés charmant.

Auf die Hinterbeine stelle ich mich besser nicht, ich arbeite für eine ausländische Firma. Da sind die Gepflogenheiten ein bissel anders geartet und man ist schneller draußen als man schauen kann. Ich traue mich jetzt gar nicht mehr auch nur einen Bonbon zu essen, denn der knistert ja beim Auspacken. Ich fühle mich gerade ein bisschen wie im Knast. Einzelhaft wäre toll.

Aber zum Gewohnheitsrecht könnt Ihr mir nichts sagen ? Ich würde gern wissen, ob ich wenigstens eine kleine Handhabe hätte für den Snack nebenbei (werde wohl noch schlank werden auf meine alten Tage).

das Problem hatte ich auch mal ....

einfach auf die Hinterfüsse stehen und sich nichts gefallen lassen

es ging nicht ums Essen sondern persönliche Dinge auf dem Schreibtisch, an denen sich ein Vorgesetzter der jahrelang in Amerika tätig war störte .....

Hat er ein Begründung gegeben? Zum Beispiel wein, wenn Du einen PC-Arbeitsplatz hast, die Tastatur unter den Krümeln leiden könnte oder Dokumente mit fingerabdücken "Besiegeln" oder andere der "tausend" Gründe?